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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
SanierungsmaßnahmenBeschreibung
Bei Sanierungsmaßnahmen nach §§ 136 ff. des Baugesetzbuches ist das Bauverwaltungsamt für deren Vorbereitung - auch einer Sanierungssatzung -, Festlegung, Koordinierung der Durchführung und Abwicklung zuständig.
"Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird. Städtebauliche Missstände liegen vor, wenn
- das Gebiet nach seiner vorhandenen Bebauung oder nach seiner sonstigen Beschaffenheit den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse oder an die Sicherheit der in ihm wohnenden oder arbeitenden Menschen auch unter Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung nicht entspricht oder
- das Gebiet in der Erfüllung der Aufgaben erheblich beeinträchtigt ist, die ihm nach seiner Lage und Funktion obliegen" (§136 Abs. 2 Baugesetzbuch).
Weitere Informationen finden Sie auf unserer städtischen Internetseite.
Kosten
Nein, aber ggf. Ausgleichsbeitrag.
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Zuständige Einrichtung
- Amt für Tiefbau und Grünflächen
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- Kaiserplatz 2 - 4
- 52349 Düren
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- Telefon:
02421 25-2651 - E-Mail:
tiefbauamt@dueren.de
- Telefon:
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