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Personenbezogener Behindertenparkplatz

Beschreibung

Wenn Sie außergewöhnlich gehbehindert oder blind sind, können Sie einen persönlichen Behindertenparkplatz an Ihrem Wohnort beantragen.

Voraussetzung hierfür ist das Merkzeichen „aG” oder „BL” in Ihrem Schwerbehindertenausweis.
Dies gilt auch, wenn Sie beidseitig an Amelie (Fehlen von Gliedmaßen) oder Phokomelie (Hände oder Füße direkt am Körper) erkrankt sind.


Rechtsgrundlagen

§ 45 und 46 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)


Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular (der Antrag steht Ihnen unter Downloads zur Verfügung)
  • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG” oder „Bl”.
  • Bei Amelie (Fehlen von Gliedmaßen) oder Phokomelie (Hände oder Füße sind direkt am Körper) oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen benötigen wir außerdem eine Kopie des Feststellungsbescheids.
  • EU-Parkausweis für Schwerbehinderte (blaue Parkkarte)
  • Ausnahmegenehmigung zur Gewährung von Parkerleichterungen 


Voraussetzungen

  • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG” oder „Bl” bzw. Vorliegen von Amelie oder Phokomelie.
  • EU-Parkausweis für Schwerbehinderte (blaue Parkkarte).
  • Ausnahmegenehmigung zur Gewährung von Parkerleichterungen.
  • Es darf kein privater Stellplatz oder eine Garage bzw. ein Tiefgaragenstellplatz zur Verfügung stehen.
  • Die örtlichen Voraussetzungen müssen die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes zulassen.




Anträge/Formulare

Bei der Stadt Düren können Sie einen personenbezogenen Behindertenparkplatz online beantragen.


Bitte beachten Sie folgenden Hinweise im Onlineantrag: 

  • Geben Sie die Schreibweise Ihres Namens an, wie sie in Ihrem Ausweis steht. (D.h. auch weitere Vornamen angeben.)
  •  Prüfen Sie die Daten auf Richtigkeit (keine Tippfehler). 
  • Wenn Dokumente hochgeladen werden müssen: Die Dateien dürfen nicht größer als 2 MB sein.

Sie können die erforderlichen Unterlagen hochladen und den Antrag digital stellen. Alternativ können Sie den Antrag ausdrucken, Kopien der Unterlagen beifügen und ihn anschließend postalisch einreichen.
Für ein persönliches Gespräch bitten wir um vorherige Terminvereinbarung, da das Büro aufgrund von Außenterminen nicht durchgehend besetzt ist.


Kosten

Es werden keine Gebühren erhoben.


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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen