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Beglaubigungen
Beschreibung
Dokumente
Voraussetzung:
- Bei Schriftstücken in fremder Sprache eine Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers
Unterschriften
Unterschriften können vom Bürgerbüro beglaubigt werden, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. Dies gilt nicht für Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen oder deren Beglaubigung anderen Behörden vorbehalten ist.
Voraussetzung:
- persönliches Erscheinen des Unterzeichners unter Vorlage eines Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass)
Hinweis zur Terminvereinbarung:
Sie haben ein dringendes Anliegen?
Dann schauen Sie (montags-freitags) morgens zwischen 07.30 und 08.00 Uhr in den Online-Terminkalender. Dort geben wir tagesaktuell zusätzliche Termine frei.
Oder rufen Sie (montags-freitags) ab 08.00 Uhr unsere Hotline an.
Hinweise und Besonderheiten
Durch die Beglaubigung wird lediglich die Übereinstimmung der Abschrift mit dem Original einer Urkunde bestätigt. Der Inhalt der Urkunde wird dabei nicht bestätigt.
Kosten
Jede einzelne beglaubigte Seite kostet 3,75 Euro.
Die Beglaubigung einer Unterschrift kostet 2,50 Euro.
Je Kopie 0,65 Euro.
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- Einwohnerwesen, Bürgerservice, Wahlen
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- Markt 2
- 52349 Düren
-
- Telefon:
02421 25-2000 - E-Mail:
buergerbuero@dueren.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02421 25-2000
- E-Mail:
- buergerbuero@dueren.de