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Beistandschaft, Beratung und Unterstützung

Beschreibung

Das Jugendamt berät und unterstützt Sie kostenfrei bei vielen Fragen zu Vaterschaft, Kindesunterhalt und Sorgerecht. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Fachdienstes Beistandschaft stehen Ihnen zur Seite und helfen, wenn die Vaterschaft geklärt oder Unterhaltsansprüche für Ihr Kind geltend gemacht werden sollen.

Beratung und Unterstützung, Beistandschaft in: 

  • Feststellung der Vaterschaft
  • Unterhaltsangelegenheiten
  • Fragen zur Beantragung von Sozialleistungen
  • Fragen zur Namensgebung

Wer kann sich beraten und unterstützen lassen?

  • Werdende alleinerziehende Eltern
  • Elternteile, bei denen das Kind lebt, beispielsweise nach einer Trennung oder Scheidung
  • Junge Volljährige unter 21 Jahren bei Fragen zu ihrem eigenen Unterhaltsanspruch

 

Bei diesen Anliegen Hilft Ihnen der Fachdienst Beistandschaft:

Feststellung der Vaterschaft
Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
Beurkundungen 

 


Weiterführende Informationen

Eine Beistandschaft ist ein kostenloses, freiwilliges Hilfsangebot des Jugendamtes. Es richtet sich an alle werdenden Mütter sowie an allein erziehende Mütter und Väter.

Beistandschaft – Was bedeutet das?

  • Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Jugendamtes kann als Beistand für Ihr Kind auftreten und es in rechtlichen Angelegenheiten vertreten, zum Beispiel wenn eine Einigung außerhalb des Gerichts nicht möglich ist
  • Eine Beistandschaft kann beantragt werden, unabhängig davon, ob alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht für das Kind besteht.
  • Die Beistandschaft ist kostenlos
  • Die Beistandschaft ist freiwillig und kann jederzeit auf Antrag wieder beendet werden

Kosten

Die Beratungsleistungen des Jugendamtes sind kostenfrei

Zuständige Einrichtungen