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Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Beschreibung

Leistungen der Eingliederungshilfe sollen Menschen mit einer körperlichen, geistigen und/oder seelischen Behinderung dabei unterstützen, ihre vorhandenen Ressourcen zu nutzen und behinderungsbedingte Nachteile bestmöglich auszugleichen bzw. abzumildern, damit sie ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben führen können.
 
Eingliederungshilfeleistungen sind je nach Leistungsart einkommens- und vermögensabhängig. Dies wird im jeweiligen Einzelfall überprüft.

Aufgaben der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen werden unmittelbar beim Kreissozialamt Düren bearbeitet.

Anträge auf Leistungen der Eingliederungshilfe können auch bei der Stadt Düren gestellt werden. Nach Antragsaufnahme erfolgt die Weiterleitung der relevanten Unterlagen an den Kreis Düren zur weiteren Bearbeitung.


An wen wenden

Die Erstvorsprache erfolgt bei der zentralen Anlaufstelle des Stadtsozialamtes (City-Karree auf der 1. Etage im Zimmer 108a, Vorsprache zu den allgemeinen Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung). Dort wird das Anliegen geprüft und mitgeteilt, welche Unterlagen zur weiteren Antragstellung notwendig sind. Im Anschluss erfolgt eine Terminvereinbarung mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/-in.
 

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche

Zuständig für Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung ist das örtliche Jugendamt nach dem SGB VIII.

Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen direkt an das Stadtjugendamt Düren,

Infotheke (Tel. 02421/ 25-2122 oder 02421/25-2113) oder 

Zentrale der Stadt Düren (Tel.: 02421/25-0)

und lassen sich mit dem Bereich Jugendamt/ Eingliederungshilfe verbinden.

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen