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Gewerbezentralregister - Auszüge

Beschreibung

Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist eine auf grünem Spezialpapier mit Bundesadler gedruckte Urkunde, die vom Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz in Bonn auf Antrag ausgestellt wird. Im Gewerbezentralregister werden Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Verwaltungsentscheidungen rund um die Gewerbetätigkeit erfasst. Das Gewerbezentralregister ist also quasi das Strafregister der Gewerbetreibenden. Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister werden unter anderem benötigt, wenn ein erlaubnispflichtiges Gewerbe beantragt oder an einer öffentlichen Ausschreibung teilgenommen werden soll.

Der Auszug kann sowohl für natürliche Personen (zum Beispiel Inhaber von Firmen, Geschäftsführer) als auch für juristische Personen oder Personenvereinigungen ausgestellt werden. Inhaltlich unterscheiden sich diese Auszüge nicht. Bitte beachten Sie jedoch die untenstehenden Hinweise zu den unterschiedlichen Voraussetzungen und dem unterschiedlichen Antragsverfahren.
 

Online - Portal des BfJ

Sie können sich den Behördengang auch sparen und den Gewerberegisterauszug online beantragen. Mit dem elektronischen Personalausweis und dem entsprechenden Kartenlesegerät ist dies unter nachfolgendem Link möglich:

www.bundesjustizamt.de


Rechtsgrundlagen

§§ 149, 150 Gewerbeordnung


Voraussetzungen

 

... für natürliche Personen

 

Antragsvoraussetzungen:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres (vorher ist die Anmeldung eines Gewerbes nicht möglich, folglich können auch keine Entscheidungen eingetragen sein)
  • In Düren mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet.

 

Antragsstellung

  • Persönliche Vorsprache: Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen!
  • Gültiges Ausweisdokument: aktueller Personalausweis und/oder Reisepass
  • Soll der Auszug direkt an eine Behörde übersandt werden, benötigen wir zusätzlich die genaue Anschrift und das Aktenzeichen der Behörde, damit der Auszug richtig zugestellt werden kann.
  • Zusätzlich wird bei juristischen Personen ein Handelsregisternachweis benötigt 

 

... für juristische Personen


Antragsvoraussetzungen

  • Hauptgeschäftssitz in Düren und im Eintrag im Handelregister der AG Düren
  • Antragsstellung NUR durch gesetzlichen Vertreter der juristischen Personen, Personenvereinigung zulässig (z.B. Geschäftsführer)

 

Antragsstellung

Der Antrag kann direkt persönlich vom gesetzlichen Vertreter im Bürgerbüro gestellt werden. 


Kosten

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kostet 13 Euro.