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Gewerbesteuer
Beschreibung
Besteuert wird der Ertrag eines Gewerbebetriebes. Das zuständige Finanzamt ermittelt anhand der jährlich einzureichenden Gewerbesteuererklärung den Gewerbeertrag. Für das jeweilige Veranlagungsjahr wird hieraus ein Gewerbesteuermessbetrag festgesetzt (Freibetrag für natürliche Personen bzw. Personengesellschaften = 24.500 Euro jährlich), der mittels Gewerbesteuermessbescheid (Grundlagenbescheid) in der Regel durch das zuständige Finanzamt bekanntgegeben wird. Unterhält ein Gewerbebetrieb Betriebsstätten in verschiedene Gemeinden, wird der Gewerbesteuermessbetrag auf die beteiligten Gemeinden zerlegt.
Durch Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem jeweils geltenden Hebesatz der Stadt Düren errechnet sich die Gewerbesteuer für das Veranlagungsjahr. Die Festsetzung der Steuer erfolgt durch Bescheid. Steuervorauszahlungen sind grundsätzlich in vier Quartalsbeträgen zu entrichten und zwar zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Die Abrechnung über die Vorauszahlungen hat abweichende Fälligkeiten.
Zu Ihrer Erleichterung können Sie der Stadtkasse Düren eine Einzugsermächtigung erteilen.
Der Grundlagenbescheid ist für die Stadt bindend. Etwaige Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid sind beim zuständigen Finanzamt zu erheben. Auch ein eventueller Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist dort zu stellen.
Gewerbesteuerhebesatz
seit 2007: 450 v. H.
Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen
In der Regel erfolgt die Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen des laufenden Jahres sowie des ersten Vorjahres an das Ergebnis der letzten Gewerbesteuerveranlagung. Aufgrund veränderter wirtschaftlicher Verhältnisse des Betriebes besteht oftmals der Bedarf einer geänderten Vorauszahlung. Grundsätzlich ist der Erlass eines Gewerbesteuermessbescheides für Vorauszahlungszwecke beim Finanzamt zu beantragen.
Zur Vermeidung von Zeitverlusten (Bearbeitung beim Finanzamt/Übermittlung an die Stadt Düren) bietet die Stadt Düren die Möglichkeit an, einen gleichlautenden Antrag auf Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen entgegenzunehmen und vorweg zu bescheiden.
Gerne können Sie hierfür das Formular „Anpassung Gewerbesteuervorauszahlungen“ (siehe Downloads) verwenden.
Anforderung einer Bescheinigung in Steuersachen
Zur Anmeldung eines Gewerbes oder zur Verlängerung einer Betriebserlaubnis benötigen Sie eventuell eine Bescheinigung in Steuersachen. Hiermit bescheinigt die Stadt Düren, dass keine offenen Steuerforderungen bestehen.
Änderung Ihrer persönlichen Daten
Anschriften- und Namensänderungen können mit Hilfe des Formulars „Änderung persönlicher Daten“ (siehe Downloads) der Steuerabteilung mitgeteilt werden.
Terminvergabe
Aktuell erfolgt die Terminvergabe direkt über die/den jeweilige/n Sachbearbeiter/in entsprechend der Angaben im Bescheid oder über die Hotline 02421 25-2222.
Eine Online-Terminvergabe findet derzeit nicht statt.
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Steuern
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- Kaiserplatz 2 - 4
- 52349 Düren
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- Telefon:
02421 25-2222 - E-Mail:
steueramt@dueren.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02421 25-2770
- E-Mail:
- d.weiner@dueren.de
-
- Telefon:
- 02421 25-2765
- E-Mail:
- d.tollhausen@dueren.de
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- Telefon:
- 02421 25-2776
- E-Mail:
- j.wiesen@dueren.de