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Leistungen an Asylbewerber, Bürgerkriegs- und sonstige Flüchtlinge

Beschreibung

Gemäß dem Flüchtlingsaufnahmegesetz ist die Stadt Düren, nach einer monatlich durch die entsprechende Landesstelle neu zu errechnende Aufnahmequote verpflichtet, Asylbewerber/innen und illegal eingereiste Ausländer/innen aufzunehmen, unterzubringen und sozialhilfemäßig zu versorgen.


Unterbringung und Versorgung

Die Unterbringung dieser zugewiesenen Personen erfolgt in den städtischen Übergangsheimen. Die finanzielle Versorgung einschließlich der Krankenhilfe wird durch das Asylbewerberleistungsgesetz geregelt. Die Krankenhilfe umfasst nur eine Akut- und Schmerzbehandlung.
Die Dauer des Leistungsbezuges nach dem Asylbewerberleistungsgesetz richtet sich nach dem ausländerrechtlichen Status.

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sieht folgende Leistungen für Asylbewerber/innen vor:

  • - Geldleistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt 
  • - Taschengeld für persönliche Bedürfnisse im Alltag
  • - Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
  • - Bei besonderen Umständen auch weitere Leistungen, die vom Einzelfall abhängen.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen