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Reisepass

Beschreibung

Achtung: Die aktuelle Lieferzeit beträgt 6-8 Wochen.

 

Seit November 2005 werden in Deutschland elektronische Reisepässe ausgegeben. Im "ePass der ersten Generation" sind sogenannte biometrische Daten in einem Chip gespeichert: zunächst das digitale Passfoto und die persönlichen Daten. Seit dem 1. November 2007 werden für elektronische Pässe der zweiten Generation zusätzlich zwei Fingerabdrücke (in der Regel die beiden Zeigefinger) digital erfasst und in dem Chip gespeichert.

Mit dem ePass wird ein Höchststand an Fälschungssicherheit erreicht. Auch die Sicherheit vor dem Missbrauch echter Pässe durch andere Personen als den eigentlichen Passinhaber wird erhöht. Der Chip erlaubt eine elektronische Überprüfung, ob der Nutzer des Dokuments tatsächlich der/die Passinhaber*in ist.

Damit die ePass-Lichtbilder internationalen Standards entsprechen und für die biometrische Kontrolle geeignet sind, wird eine neue Art Passfoto benötigt. Das Lichtbild für den ePass wird nicht - wie zuvor bei Reisepässen üblich - im Halbprofil, sondern frontal aufgenommen. Für Fotografen/innen und Passbehörden stehen eine neue Foto-Mustertafel und eine Passbildschablone zur Verfügung, um ePass-Lichtbilder auf ihre Biometrietauglichkeit zu überprüfen.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite www.epass.de!

Die Gültigkeitsdauer von Reisepässen beträgt bei Personen, die bei Antragstellung das 24. Lebensjahr vollendet haben, zehn Jahre, bei Pässen von jüngeren Personen sechs Jahre. Der ePass wird im Regelfall für Personen ab zwölf Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter zwölf Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter sechs Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.

Bitte beachten Sie bei der Beantragung von Ausweisdokumenten für Minderjährige die Hinweise aus dem „Hinweisblatt - Ausstellung von Ausweisdokumenten für Minderjährige“. Sie finden dieses rechts in den Downloads.

Sie haben ein dringendes Anliegen?

Dann schauen Sie (montags-freitags) morgens zwischen 07.30 und 08.00 Uhr in den Online-Terminkalender. Dort geben wir tagesaktuell zusätzliche Termine frei.

Oder rufen Sie (montags-freitags) ab 08.00 Uhr unsere Hotline an.

Voraussetzungen

  • Der/Die Antragsteller*in besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Der/Die Antragsteller*in hat ihren/seinen Hauptwohnsitz in Düren.
  • Bei Minderjährigen müssen sowohl das Kind als auch beide Sorgeberechtigten bei der Beantragung eines Reisepasses anwesend sein. Alle Sorgeberechtigten müssen schriftlich ihre Zustimmung erklären. (s. Fenster Downloads: Hinweisblatt und Zustimmungserklärung).
  • Kann nur ein/e Sorgeberechtigte/r bei der Beantragung anwesend sein, muss die Zustimmung des/der abwesenden Sorgeberechtigte/n bei der Beantragung vorliegen (s. a. Fenster Downloads). Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das  minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen. Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist. Ein Indiz hierfür ist die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes laut Melderegister.

Notwendige Unterlagen

  • Bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (Geburtsurkunde bei der erstmaligen Beantragung).
  • Sind Ihre Ausweisdokumente nicht mehr vorhanden und wurde Ihr letzter Personalausweis/Reisepass nicht in Düren ausgestellt, bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild - nicht älter als sechs Monate - in der Größe 45 mm x 35 mm im Hochformat ohne Rand. Das Lichtbild muss die Person in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigen. Von der Verpflichtung, dass das Lichtbild den/die Ausweisbewerber*in ohne Kopfbedeckung zeigen muss, können insbesondere aus religiösen Gründen Ausnahmen zugelassen werden.

Alternativ kann für Kinder ab dem 4.Lebensjahr die nachfolgend beschriebenen Speed Capture Station vor Ort zur Erstellung des Lichtbildes genutzt werden. 

Speed Capture Station (Selbsterfassungsterminal) 

Die Speed Capture Station ist ein Selbstbedienungsterminal, an dem Sie in wenigen Minuten selbstständig die für die Beantragung eines Ausweises notwendigen biometrischen Merkmale - sprich Passfoto, Fingerabdrücke und Unterschrift - erfassen lassen können. Die Gebühr des Passfotos liegt bei 4,00 €. Das Passfoto wird nicht ausgedruckt, sondern lediglich digital verarbeitet und ist am Tag der Antragsstellung vor der Beantragung aufzunehmen.

Abholung 

Ausweis oder Reisepass auch früh morgens oder am Abend abholen?

Sie sind berufstätig oder haben tagsüber keine Zeit ins Bürgerbüro zu kommen?

Dann können Sie bei der Beantragung Ihres Ausweises oder Reisepasses ein Fach in unserer Ausweisabholstation buchen.

Hier können Sie zwischen 06.00 Und 22.00 Uhr Ihr Ausweisdokument wie ein Paket aus einer Packstation abholen, ohne Anmeldung, ohne Termin.

 


Rechtsgrundlagen

PassVwV, PassG


Weiterführende Informationen

Allgemeine Hinweise

- Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich.

- Für Vielreisende kann die Ausstellung eines 48-seitigen Reisepasses beantragt werden.

- Die Herstellung des Reisepasses erfolgt zentral in der Bundesdruckerei.

- Die Erstellung eines Express-Passes ist möglich (Bearbeitungsdauer drei Werktage).

- Vorhandene Dokumente (alter Personalausweis oder Reisepass) bitte bei der Abholung vorlegen.

Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie über die jeweiligen Landesvertretungen (Botschaften, Konsulate). Diese können Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) nachlesen.

Antragsstatus Reisepass

Hier können Sie den Bearbeitungsstand Ihres Reisepasses erfragen.


Kosten

 

ab 24 Jahre

70,00 €

unter 24 Jahre

37,50 €

vorläufiger Reisepass (1 Jahr gültig)   

Nachweise (z. B. Buchungsunterlagen) sind vorzulegen.        

26,00 €

Reisepass mit 48 Seiten

92,00 €

Expressverfahren, innerhalb drei Werktage

102,00 € 

 

Bitte beachten Sie, dass die Gebühren bereits bei Antragstellung vor Ort anfallen.

Sie können in unserem Bürgerbüro ganz bequem mit Girocard, Debitkarte, Kreditkarte (nicht American Express) oder bar bezahlen.