BIS: Suche und Detail

Sterbefall

Beschreibung

Das Standesamt ist dafür zuständig nach einem Todesfall die Sterbeurkunde auszustellen.

Sterbeanzeige

Das Standesamt ist dafür zuständig nach einem Todesfall die Sterbeanzeige zu fertigen. Der Tod einer Person ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Todesortes anzuzeigen. Der Samstag gilt nicht als Werktag. Jeder in Düren Verstorbene muss also - unabhängig von seinem letzten Wohnsitz - beim Standesamt Düren abgemeldet werden.

Vorzulegende Unterlagen:

1. Todesbescheinigung (Nichtvertraulicher und Vertraulicher Teil),

2. Personalausweis oder Reisepass der den Sterbefall anzeigenden Person,

3. bei ledig Verstorbenen: Geburtsurkunde der/des Verstorbenen, möglich auch Stammbuch der Eltern
bei verheirateten Verstorbenen: beglaubigte Abschrift vom Familienbuch der Ehe oder Stammbuch, möglich auch Heiratsurkunde
bei geschiedenen oder verwitweten Verstorbenen: Unterlagen wie bei verheiratetem Verstorbenen, zusätzlich rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten.

4. Personalausweis oder Reisepass oder Meldebescheinigung des/der Verstorbenen.

In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Bitte legen Sie grundsätzlich Original-Urkunden (keine Kopien) vor. Fremdsprachige Urkunden sind mit deutscher Übersetzung vorzulegen.

Hinweise und Besonderheiten

Sterbefälle können aktuell nur schriftlich (auf dem Briefpostweg) bearbeitet werden!


Kosten

Im Anschluss an die Beurkundung des Sterbefalles erhalten Sie vier gebührenfreie Urkunden (Bestattung [Friedhof und Kirche], Krankenkasse, gesetzliche Rentenversicherung). Evtl. Urkunden für Versorgungs- oder Sozialamt sind ebenfalls gebührenfrei. Je nach Wunsch können Sie weitere, dann aber gebührenpflichtige Urkunden erhalten. Die erste Urkunde kostet 10,00 Euro, jede weitere 5,00 Euro. Das Standesamt veranlasst anschließend die Abmeldung der/des Verstorbenen beim Meldeamt des letzten Wohnsitzes.

Zuständige Einrichtungen