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Untersuchungsberechtigungsschein
Beschreibung
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz darf ein/e Jugendliche*r, der in das Berufsleben eintritt, nur beschäftigt werden, wenn er/sie innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht worden ist. Hierzu benötigt er/sie einen sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein, den das Bürgerbüro ausstellt, wenn der/die Jugendliche in Düren seinen/ihren Hauptwohnsitz hat.
Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Untersuchungsberechtigungsschein online beantragen mit dem Personalausweis
Mit dem Personalausweis, Smartphone und der AusweisApp 2 kann der Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) nun auch online beantragt werden. Zu finden ist der Onlineantrag unter unseren "Onlinedienstleistungen" (rechter Kasten).
Hinweise und Besonderheiten
Sie möchten dringend einen persönlichen Termin vereinbaren?
Dann schauen Sie (montags-freitags) morgens zwischen 07.30 und 08.00 Uhr in den Online-Terminkalender. Dort geben wir tagesaktuell zusätzliche Termine frei.
Oder rufen Sie (montags-freitags) ab 08.00 Uhr unsere Hotline an.
Kosten
Ein Untersuchungsberechtigungsschein ist kostenlos.
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Einwohnerwesen, Bürgerservice, Wahlen
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- Markt 2
- 52349 Düren
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- Telefon:
02421 25-2000 - E-Mail:
buergerbuero@dueren.de
- Telefon:
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