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Abfallbehälter (An-, Ab-, Ummeldung)

Beschreibung

Die Abfallentsorgungsgebühren gehören zu den Grundbesitzabgaben und werden für die Inanspruchnahme der Einrichtungen und Anlagen der öffentlichen Abfallentsorgung erhoben.

Bereitstellung von Abfallbehältern

Für die Bereitstellung bzw. Änderung der Anzahl oder der Größe der Abfallbehälter (außer der Gelben Tonne) wenden Sie sich an Ihre zuständige Kontaktperson für Grundbesitzabgaben beim Amt für Finanzen, Abteilung Steuern. Hier wird der jeweilige Auftrag für den Dürener Service Betrieb aufgenommen und an diesen weitergeleitet.

Der Dürener Service Betrieb (DSB) ist in der Stadt Düren für die Entleerung und Aufstellung/Änderung der Abfallbehälter verantwortlich.

Die Beantragung können Sie gerne über unsere Onlinedienstleistung durchführen.

 

Voraussetzungen

Anträge auf Bereitstellung und Änderung von Abfallbehältern dürfen Sie nur stellen wenn Sie der Grundstückseigentümer sind.

Gebührensätze

Die aktuellen Gebühren für die Abfallentsorgung entnehmen Sie bitte dem § 4 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (siehe Rechtsgrundlagen).

Weitere Informationen

Restabfallbehälter

Bei der Wahl der richtigen Restabfallbehältergröße spielt die Zahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen neben der tatsächlichen Abfallmenge eine wichtige Rolle. Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, bei Grundstücken mit privaten Haushalten ein Mindest-Restabfallgefäßvolumen von 15 Litern pro Person und Woche vorzuhalten.

Auf Antrag kann ein geringeres Mindest-Restabfallgefäßvolumen von 12,98 Litern pro Person und Woche zugelassen werden (siehe Downloads „Antrag Reduzierung Mindestrestabfallvolumen").

Für andere Herkunftsbereiche (z.B. Gewerbe) wird der Behälterbedarf unter Zugrundelegung von Einwohnergleichwerten ermittelt.

Bioabfallbehälter

Zu jedem Restabfallbehälter gehört, sofern keine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang gewährt wurde, ein oder mehrere Bioabfallbehälter.
Nutzen Sie ggf. die Formulare zur Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang bei Bioabfallbehältern für private Haushalte bzw. Gewerbe (siehe Downloads).
 
Im Gebührensatz des Restabfallbehälters ist in der Regel ein Bioabfallbehälter bis zum Doppelten des Restabfallvolumens enthalten.
(z.B. 60 Liter Restabfallbehälter -> 120 Liter Bioabfallbehälter)
Sofern Sie darüber hinaus zusätzliche Bioabfallbehälter benötigen, können diese gebührenpflichtig zur Verfügung gestellt werden.


Altpapierbehälter

In der Stadt Düren stehen 240-Liter Altpapiertonnen sowie 1.100-Liter Altpapiercontainer zur Verfügung.

Für jeden Haushalt/Gewerbebetrieb wird eine 240-Liter Altpapiertonne kostenlos zur Verfügung gestellt.

Abfallberatung und Gelbe Tonne

Für Fragen und Besonderheiten sowie die Bereitstellung bzw. Änderung der Anzahl der Gelben Tonnen steht Ihnen beim Dürener Service Betrieb die Abfallberatung zur Verfügung (siehe auch Hinweise und Besonderheiten).

 


An wen wenden

Kontaktpersonen beim Dürener Service Betrieb

https://www.dn-sb.de/abfall_und_wertstofftonne.htm


Sperrmüll

Bitte melden Sie Ihren Sperrmüll direkt beim Dürener Service Betrieb an.


Ansprechpartner Herr Himpel

https://www.dn-sb.de/sperrgutanmeldung.htm

 

 

Terminvergabe

Aktuell erfolgt die Terminvergabe direkt über die/den jeweilige/n Sachbearbeiter/in entsprechend der Angaben im Bescheid oder über die Hotline 02421/25-2222.

Eine Online-Terminvergabe findet derzeit nicht statt.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen