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Eigentumswechsel

Beschreibung

Was ist zu tun, wenn Sie ein Haus/eine Wohnung/ein Grundstück verkauft haben?


Damit die Grundbesitzabgaben vom Zeitpunkt des wirtschaftlichen Übergangs an auf den/die Erwerber*in übertragen werden können, wird eine Fotokopie des notariellen Kaufvertrages benötigt. Es genügt, wenn die Seiten des Vertrages vorgelegt werden, aus denen

  • die Urkunden-Nummer und die Vertragsparteien

  • das Grundstück (Belegenheit)

  • Zeitpunkt des wirtschaftlichen Überganges("Besitz, Nutzungen und Lasten gehen auf den Erwerber über ...")
    (Wenn dieser mit Kaufpreiszahlung oder Besitzübergabe erfolgt, dann bitte Datum angeben) und

  • die Unterschriften der Vertragsparteien

hervorgehen.

Anschließend wird eine Berichtigung der Eigentumsverhältnisse vorgenommen. Sie erhalten kurze Zeit später einen Berichtigungsbescheid über die Absetzung der Grundbesitzabgaben für den Rest des Jahres.

Wenn Sie keine Unterlagen vorlegen, bleiben Sie so lange zahlungspflichtig, bis eine entsprechende Umschreibung durch das Finanzamt (Zurechnung) vorgenommen wurde. Kraft Gesetzes erfolgt dies mit Wirkung vom 1. Januar des Jahres nach der Veräußerung.

Die erforderlichen Unterlagen können selbstverständlich auch von dem/der Erwerber*in eingereicht werden. 

Terminvergabe

Aktuell erfolgt die Terminvergabe direkt über die/den jeweilige/n Sachbearbeiter/in entsprechend der Angaben im Bescheid oder über die Hotline 02421 25-2222.

Eine Online-Terminvergabe findet derzeit nicht statt.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen