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Beihilfe für städt. Bedienstete und Pensionäre

Beschreibung

Beihilfen sind Kostenbeteiligungen des Dienstherrn an Aufwendungen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen und beruhen auf der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gem. § 75 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NW).


Weiterführende Informationen

Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie weitere Informationen: 

Aktuelle Informationen zum Beihilferecht auf der Seite der Bezirksregierung Detmold

Infos und Hilfe zur BeihilfeNRW-App