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Beihilfe für städt. Bedienstete und Pensionäre
Beschreibung
Beihilfen sind Kostenbeteiligungen des Dienstherrn an Aufwendungen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen und beruhen auf der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gem. § 75 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NW).
Weiterführende Informationen
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie weitere Informationen:
Aktuelle Informationen zum Beihilferecht auf der Seite der Bezirksregierung Detmold
Downloads
- Beihilfeantrag kurz
- Beihilfeantrag lang
- Anschreiben Zentrale Scanstelle Beihilfe
- Beihilfeantrag Anlage Pflege
- Info zu kieferorthopädischen Behandlungen
- Info zu zahnärztlichen Behandlungen
- Info zu Implantaten
- Info zu Sehhilfen
- Info zu Krankenhausbehandlungen
- Datenschutzerklärung Beihilfe städt. Bedienstete und Pensionäre
Zuständige Einrichtungen
- Personalamt
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- Markt 2
- 52349 Düren
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- Telefon:
02421 25-0 - E-Mail:
personalamt@dueren.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Baumgarten
Beihilfen, Dienstunfälle- Telefon:
- 02421 25-2470
- E-Mail:
- p.baumgarten@dueren.de