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Feststellung der Vaterschaft
Beschreibung
Die rechtliche Klärung der Abstammung ist von enormer Bedeutung. Erst mit Feststellung der Vaterschaft wird das Kind mit seinem Vater verwandt. Aus dem Verwandtschaftsverhältnis leiten sich der Unterhaltsanspruch, aber auch das Erbrecht oder rentenrechtliche Ansprüche des Kindes ab.
Erkennt ein Vater seine Vaterschaft nicht an oder sollen Unterhaltszahlungen geltend gemacht werden, stehen Ihnen geschulte Berater zur Seite – immer mit dem Ziel, zwischen den Eltern zu vermitteln und eine Einigung zu erzielen. Gelingt dies nicht, treten sie bei Bedarf als Beistand für Ihr Kind auf. Der Fachdienst Beistandschaft hilft Ihnen gerne bei der Feststellung der Vaterschaft.
Wie kann mir der Fachdienst Beistandschaft in diesem Bereich helfen?
- Wir beraten und unterstützen Mütter in Vaterschaftsfragen, vor und nach der Geburt des Kindes.
- Wir beurkunden die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung der Mutter vor oder nach Geburt des Kindes und leiten diese Urkunden an das Standesamt weiter.
- Wir vertreten Ihr Kind vor Gericht in Vaterschaftsprozessen, auch wenn der Vater sein Kind nicht anerkennen will.
Weitere Beratungsleistungen der Beistandschaft
Kosten
Die Beratungsleistungen des Jugendamtes sind kostenfrei
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Zuständige Einrichtungen
- Beistandschaft
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- Wilhelmstraße 34
- 52349 Düren
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- E-Mail:
beistandschaft@dueren.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02421 25-2161
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F, G, H, I, Ka-Ki, O, St, T, X-Z
- Telefon:
- 02421 25-2150
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- Telefon:
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- Telefon:
- 02421 25-2148