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Handwerkerparkausweis

Beschreibung

Wenn Sie mit Ihrem Handwerksbetrieb oder sonstigem Dienstleistungsunternehmen regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebes durchführen und zu diesem Zweck spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres und umfangreiches Material transportieren müssen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für das Gebiet der Stadt Düren und wahlweise auch für ganz Nordrhein-Westfalen erhalten.

Ausnahmegenehmigungen werden nur für Fahrzeuge erteilt, die als Werkstattwagen fest ausgebaut sind oder erkennbar (zum Beispiel durch Aufbauten und Einbauten, großflächige dauerhafte Beschriftung, Mitführen von Werkzeugen oder Arbeitsmaterial in größerem Umfang) als solche oder für Transportzwecke oder Servicezwecke genutzt werden. Personenkraftwagen werden grundsätzlich nicht als Fahrzeuge in diesem Sinne anerkannt, es sei denn, dass sie erkennbar oben angegebene Merkmale aufweisen. Regelmäßig handelt es sich bei den zu genehmigenden Fahrzeugen ausschließlich um firmeneigene Lastkraftwagen, Kleinlastwagen oder Kastenwagen.

Alle weiteren Informationen bezüglich Antragsberechtigung, Gebühren und Erteilung des Handwerkerparkausweises finden Sie im Dokument „Bedingungen und Erläuterungen zur Erteilung eines Handwerker- parkausweises“, auf der rechten Seite unter Downloads.


Weiterführende Informationen

Handwerksordnung 

Anlage A 

Anlage B


Hinweise und Besonderheiten

bei Ausfüllung des Antrages:

  • Bitte achten Sie auf die Schreibweise Ihres Namens (wie in Ihrem Ausweis / auch zweiten Vornamen angeben.)
  • Prüfen Sie die Daten auf Richtigkeit (keine Tippfehler)