Ausnahmegenehmigung für ambulante Hebammentätigkeiten (Parkerleichterung)

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Ausnahmegenehmigung für ambulante Hebammentätigkeiten (Parkerleichterung)

Beschreibung

Als freiberufliche ambulante Hebamme können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken Ihrer Fahrzeuge für das Gebiet der Stadt Düren während des Einsatzes erhalten. Die Ausnahmegenehmigung kann von Ihnen über den von der Stadt bereitgestellten Antragsvordruck beantragt werden.

Alle Informationen bezüglich Antragsberechtigung, Gebühren und Erteilung der Parkerleichterung finden Sie im Dokument „Bedingungen und Erläuterungen zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für ambulante Hebammentätigkeiten“, auf der rechten Seite unter Downloads.


Hinweise und Besonderheiten

Bei Ausfüllung des Antrages:

  • Bitte achten Sie auf die Schreibweise Ihres Namens (wie in Ihrem Ausweis / auch zweiten Vornamen angeben.)
  • Prüfen Sie die Daten auf Richtigkeit (keine Tippfehler)