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SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung)

Beschreibung

Zur Erfüllung regelmäßig wiederkehrender Zahlungsverpflichtungen bietet die Stadtkasse das SEPA-Lastschriftverfahren an. Das Verfahren erspart dem Zahlungspflichtigen Arbeit und Zeit. Überwachung von Zahlungsterminen, Wege zur Hausbank und Ausfüllen von Überweisungsvordrucken entfallen.
Es entstehen keine Nachteile durch zu spät eingegangene Zahlungen (z.B. Mahngebühren, Säumniszuschläge). Zudem fällt der Aufwand der Einrichtung eines Dauerauftrags oder die regelmäßige Überweisung weg.

Die Abbuchungen werden zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen ausgeführt, die per Bescheid mitgeteilt wurden. Es besteht auch die Möglichkeit, Zahlungsrückstände abbuchen zu lassen. Sie haben das Recht, der Abbuchung ohne Angabe von Gründen zu widersprechen.


Das ausgefüllte und unterschriebene Formular kann im Original, per Fax oder E-Mail übermittelt werden.

Das entsprechende Formular finden Sie unter Downloads.

Hinweis: Eventuell entstehende Bankgebühren, die bei Nichteinlösung des abzubuchenden Betrages der Stadtkasse in Rechnung gestellt werden, gehen zu Lasten der/des Zahlungspflichtigen.


Kosten

kostenlos

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen