Baulasten

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Baulasten

Beschreibung

Eine Baulast dient der Absicherung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen.

Mit einer Baulast erklärt sich ein/e Grundstückseigentümer*in freiwillig gegenüber der Bauaufsichtsbehörde bereit, auf seinem/ihrem Grundstück bestimmte öffentlich-rechtliche Verpflichtungen (d.h. ein baurechtlich relevantes Tun, Dulden oder Unterlassen) zu übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben.

Eventuelle Baulasten können - genauso wie Rechte im Grundbuch - den Grundstückseigentümer unter Umständen in der Nutzung seines Grundstückes beschränken, so dass deren Kenntnis von großer Bedeutung ist.