Beglaubigungen

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Beglaubigungen

Beschreibung

Dokumente

Amtliche Beglaubigungen von Abschriften und Ablichtungen von Schriftstücken können vom Bürgerbüro vorgenommen werden, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift oder Ablichtung zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.
Dies ist jedoch nicht möglich wenn durch eine Rechtsvorschrift die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven ausschließlich anderen Behörden vorbehalten ist (zum Beispiel von Personenstandsurkunden durch in- sowie ausländische Standesämter).


Voraussetzung:

 - Vorliegen von Original und Abschrift bzw. Ablichtung des Schriftstückes 
Amtliche Beglaubigungen sind nicht möglich, wenn Umstände zu der Annahme berechtigen, dass der ursprüngliche Inhalt des Schriftstückes geändert worden ist. Die Art der möglichen Änderungen ist in §33 Abs. 2 VwVfG NRW beispielhaft aufgeführt. 
 - Bei Schriftstücken in fremder Sprache eine Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers
 
 

Unterschriften

Unterschriften können vom Bürgerbüro beglaubigt werden, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. Dies gilt nicht für Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen oder deren Beglaubigung anderen Behörden vorbehalten ist.


Voraussetzung:

- persönliches Erscheinen des Unterzeichners unter Vorlage eines Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass)

 

Hinweis zur Terminvereinbarung: 

Sie haben ein dringendes Anliegen?

Dann schauen Sie (montags-freitags) morgens zwischen 07.30 und 08.00 Uhr in den Online-Terminkalender. Dort geben wir tagesaktuell zusätzliche Termine frei.

Oder rufen Sie (montags-freitags) ab 08.00 Uhr unsere Hotline an.


Hinweise und Besonderheiten

Durch die Beglaubigung wird lediglich die Übereinstimmung der Abschrift mit dem Original einer Urkunde bestätigt. Der Inhalt der Urkunde wird dabei nicht bestätigt.


Kosten

Jede einzelne beglaubigte Seite kostet 3,75 Euro.
Die Beglaubigung einer Unterschrift kostet 2,50 Euro.
Je Kopie 0,65 Euro.

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