Bewohnerparkausweis

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Bewohnerparkausweis

Beschreibung

Bei der Stadt Düren können Sie Ihren Bewohnerparkausweis online beantragen.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise im Onlineantrag: 

  • Schreibweise Ihres Namens wie in Ihrem Ausweis / Auch zweiten Vornamen angeben.
  • Daten auf Richtigkeit prüfen (keine Tippfehler) 
  • Wenn Dokumente hochgeladen werden müssen: Die Dateien müssen klein sein (kleiner als 2 MB

Bewohnerparkzonen

In der Stadt Düren sind dreizehn Bewohnerparkzonen eingerichtet (A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L und N).

Ob Ihr Wohnort ebenfalls in einer Bewohnerparkzone liegt, können Sie über unsere interaktive Karte nachschauen.

                         

Bitte beachten Sie, dass Privatstraßen nicht für das Bewohnerparken herangezogen werden. Sollten Sie Rückfragen haben, warum Ihre Straße oder Ihre Hausnummer nicht zu Bewohnerparkzone gehört, können Sie sich gerne das Amt für Tiefbau und Grünflächen als Straßenverkehrsbehörde (svb66@dueren.de) wenden.

Sollten Sie Rückfragen dazu haben, wie Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen können, wenden Sie sich gerne an das Bürgerbüro (buergerbuero@dueren.de) oder rufen Sie an (25-2000).

Grundsätzlich wird nur ein Kraftfahrzeugkennzeichen in den Bewohnerparkausweis eingetragen. In begründeten Einzelfällen (z.B. bei Zulassung mehrerer Fahrzeuge auf eine/n Bewohner/in oder bei ständig wechselnden Firmenwagen) kann ein Eintrag mit bis zu vier Kennzeichen in den Parkausweis erfolgen.

Der Bewohnerparkausweis wird für sechs Monate bis zu zwei Jahre (ab Antragsdatum) durch das Bürgerbüro ausgestellt. Alle Bewohnerparkausweise werden mit dem QR-Code versehen, um Fälschungen oder Kopien zu erkennen.

Sie können gegen eine Gebühr von zwei Euro eine Haftfolientasche im Bürgerbüro erwerben. Der Bewohnerparkausweis lässt sich so deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe anbringen.

Weitere Informationen

Wie kommt es zu Bewohnerparkzonen?

Manchmal wird der Wunsch zur Einrichtung einer Bewohnerparkzone über einen Antrag eines/r Anwohner/in an den Bürgerausschuss herangetragen und in die politische Beratung gegeben oder die Politik richtet direkt ein entsprechendes Anliegen an die Beratungsorgane.

Das Amt für Tiefbau und Grünflächen prüft diese Anliegen und erstellt eine Vorlage als Beratungsgrundlage. Letztlich beschließt der Rat der Stadt Düren, ob in einem Gebiet, Bewohnerparkzonen eingerichtet werden. Dieser Beschluss erfolgt, wenn festgestellt wird, dass in einem Bereich ein erhöhter Parkdruck besteht und hier eine Möglichkeit für die dort mit Hauptwohnsitz gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner ein besonderes Parkrecht hergestellt werden muss. Dieses besondere Parkrecht ermöglicht es den Anwohner/innen einen Bewohnerparkausweis für eine bestimmte Dauer gegen Gebühr zu erwerben und dort parken zu dürfen, ohne täglich Parkgebühren oder Höchstparkdauern beachten zu müssen.

Sobald der Beschluss gefasst wurde, beginnt die Umsetzungsarbeiten. Hierzu gehören die Beschaffung von Schildern und vieles mehr. Wenn alle Arbeiten abgeschlossen sind, informiert das Amt für Tiefbau und Grünflächen das Bürgerbüro über die in der Parkzone liegenden Straßenzüge und Hausnummern.

Das Bürgerbüro schreibt die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner an und informiert über die Möglichkeit zum Erwerb eines Bewohnerparkausweises.


Hinweise und Besonderheiten

Sie haben ein dringendes Anliegen?

Dann schauen Sie (montags-freitags) morgens zwischen 07.30 und 08.00 Uhr in den Online-Terminkalender. Dort geben wir tagesaktuell zusätzliche Termine frei.

Oder rufen Sie (montags-freitags) ab 08.00 - 12.00 Uhr unsere Hotline an.


Voraussetzungen

1)  Sie sind in Düren mit Hauptwohnsitz gemeldet und wohnen in einer Straße, in der das Bewohnerparken eingerichtet ist.

2)  Sie verfügen über ein auf Ihren Namen zugelassenes oder dauernd von Ihnen genutztes Kraftfahrzeug.

Wichtig: Sollten Sie nicht selbst Halter des Fahrzeuges sein, benötigen Sie eine Bescheinigung der Nutzungsüberlassung, unterzeichnet vom Halter des Fahrzeuges. Den entsprechenden Vordruck finden Sie unter "Downloads", auf dieser Seite.

Sofern eine Firma Halter des Fahrzeuges ist, sollte die Nutzungsüberlassung mit einem Firmenstempel versehen werden.

3)  Jede Bewohnerin und jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis.

 

Erforderliche Unterlagen für die Beantragung vor Ort: 

  • Identitätsdokument
  • Fahrzeugschein im Original
  • Nutzungsüberlassungserklärung (bei abweichendem Halter)

Kosten

Gültigkeitsdauer  

 6 Monaten      Gebühr: 15,40 Euro
12 Monaten     Gebühr: 30,70 Euro
24 Monaten     Gebühr: 61,40 Euro

Die Änderung eines gültigen Ausweises  (z.B. Adresse, Kennzeichen, Name) kostet 6,00 Euro und ist durch persönliche Vorsprache im Bürgerbüro vorzunehmen. 

Bei Wegfall der Voraussetzungen (z. B. Wegzug in eine andere Gemeinde/Stadt, Wegfall des Fahrzeugs, u.Ä.) erfolgt keine Gebührenerstattung.