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Straßenreinigungsgebühren

Beschreibung

Die Straßenreinigungsgebühren gehören zu den Grundbesitzabgaben.

Für ein sauberes Stadtbild spielt die Straßenreinigung eine entscheidende Rolle. Neben hygienischen Aspekten dient sie auch der Verkehrssicherheit.
Die Straßenreinigungsgebühren werden für die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze erhoben.

Berechnungsgrundlage

Grundlage für die Bemessung der Straßenreinigungsgebühr ist die Lage des Grundstücks zu den erschließenden Straßen.

Maßgebend sind:

  • die Länge der Grundstücksseiten (Frontmeter), die den Straßen zugewandt sind (Frontlänge),
  • die Reinigungshäufigkeit.

 

Hinterlieger und Teilhinterlieger

Grenzt ein Grundstück nicht (Hinterlieger) oder nicht mit der gesamten Grundstücksseite (Teilhinterlieger) an eine Straße, so wird zur Berechnung der Straßenreinigungsgebühren anstelle der Frontlänge die der Straße zugewandte Grundstücksseite zugrunde gelegt.


Gebührensatz und Berechnung

Die Gebühr beträgt jährlich je Meter Frontlänge bei einmaliger wöchentlicher Reinigung:

seit 2022: 2,55 Euro

Vorjahre:

2015 bis 2021: 2,35 Euro

Wird mehrmals wöchentlich gereinigt, vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.

Die Anzahl der wöchentlichen Reinigungen ergibt sich aus dem Straßenverzeichnis als Anlage zur Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Düren (Straßenreinigungssatzung).

Terminvergabe

Aktuell erfolgt die Terminvergabe direkt über die/den jeweilige/n Sachbearbeiter/in entsprechend der Angaben im Bescheid oder über die Hotline 02421 25-2222.

Eine Online-Terminvergabe findet derzeit nicht statt.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen