Beurkundungen im Jugendamt

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Beurkundungen im Jugendamt

Beschreibung

Wir beurkunden kostenfrei eine Vielzahl von Dokumenten rund um Kindesunterhalt und Vaterschaft. Unter anderem sind dies: Vaterschaftsanerkennung, Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung, Unterhaltsverpflichtung, Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge.

  • Wir beraten Sie insbesondere in allen rechtlichen Fragen, wenn Sie als nicht miteinander verheiratete Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben möchten
  • Wir beurkunden Erklärungen über die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts
  • Wir bescheinigen dem allein sorgeberechtigten Elternteil, dass keine Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge vorliegt (sog. „Negativattest“)


Bitte beachten Sie, dass Beurkundungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind!

 

Weitere Beratungsleistungen der Beistandschaft


Kosten

Alle Beurkundungen im Jugendamt sind kostenfrei.

!Für die Beurkundungen im Standesamt gelten andere Bestimmungen!

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson