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Straßen- und Wegerecht
Beschreibung
Anhand des Bestandsverzeichnisses, der Rezesse und der Verwaltungsvorgänge über die Widmungen und die Einziehung ist festzustellen, ob die für eine bauliche, gewerbliche oder vergleichbare Nutzung vorgesehenen Grundstücke an einer öffentlichen Straße, einem öffentlichen Weg oder einem öffentlichen Platz liegen und die Erschließung aus der Sicht des Straßen- und Wegerechts gesichert ist.
Im Einzelfall sind aufgrund von Auskunftsersuchen durch Bauherrinnen oder Bauherren, Planerinnen oder Planer und Gutachterinnen oder Gutachter Auskünfte über Fragen des Straßen- und Wegerechts (zum Beispiel zu Widmungsbeschränkungen, Ortsdurchfahrten klassifizierter Straßen, Rechtsnatur von Wirtschaftswegen und Privatwegen) zu klären.
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Tiefbau und Grünflächen
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- Kaiserplatz 2 - 4
- 52349 Düren
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- Telefon:
02421 25-2651 - E-Mail:
tiefbauamt@dueren.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Hompesch
Allg. Verwaltungsangelegenheiten, Straßen- und Wegerecht- Telefon:
- 02421 25-2405
- E-Mail:
- f.hompesch@dueren.de