Fischereischeine

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Fischereischeine

Beschreibung

Wer die Fischerei ausüben möchte, muss im Besitz eines gültigen Fischereischeins sein. Jugendliche müssen im Besitz eines Jugendfischereischeins sein.

Der Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die eine Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt haben. Die Prüfungen müssen immer am Wohnort, an dem der/die Betreffende gemeldet ist, erfolgen.

Der Fischereischein kann für 1 Jahr oder 5 Jahre immer bis zum 31.12. des laufenden Jahres ausgestellt oder verlängert werden. Maßgebend hierbei ist immer das Antragsdatum. Die Gültigkeit des Fischereischeins gilt dann ab Antragsdatum einschl. dem laufenden Jahr.

Beispiel: Beantragen Sie am 01.09.2021 einen Fischereischein, ist die Gültigkeit folgende – 01.09.2021 bis 31.12.2025. Effektiv wäre eine Beantragung Anfang des Jahres, um die volle Gültigkeit auszuschöpfen.

Personen, die das 10., aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, darf der Fischereischein nur als Jugendfischereischein erteilt werden, es sei denn, sie haben die Fischerprüfung abgelegt und das 14. Lebensjahr vollendet.

Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung von Inhabern*innen eines Fischereischeines. Der Jugendfischereischein wird immer bis zum 31.12. des laufenden Jahres ausgestellt oder verlängert. 

Arten der Fischereischeine

  • Fischereischein (Für alle Personen ab 14 Jahren mit erfolgreich abgelegter Fischereiprüfung), Gültigkeit 1 oder 5 Jahre
  • Jugendfischereischein (für 10- bis 14-Jährige und 15-Jährige ohne Fischereiprüfung), Gültigkeit 1 Jahr

Nur gültig in Begleitung eines/einer Fischereischeininhabers*in

  • Sonderfischereischein (für Personen, die auf Grund einer Behinderung keine Fischereiprüfung ablegen können), Gültigkeit 1 oder 5 Jahre

Nur gültig in Begleitung eines/einer Fischereischeininhabers*in


Erforderliche Unterlagen

Fischereischein:

Folgende Unterlagen werden benötigt bei erstmaliger Erteilung sowie Verlängerung eines Fischereischeins:

  • Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass)
  • Prüfungszeugnis (im Einzelfall in das System zu erfassen)
  • ein Lichtbild 
  • ggf. aktueller Fischereischein zur Verlängerung
  • Gebühr i. H. v. 16,00 € oder 48,00 €

Jugendfischereischein:

Folgende Unterlagen werden bei Ausstellung/Verlängerung des Jugendfischereischeins benötigt.

  • Antrag mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten für den Jugendfischereischein
  • Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass)
  • ein Lichtbild 
  • Gebühr i. H. v. 8,00 €

Sonderfischereischein:

Folgende Unterlagen werden bei Ausstellung eines Sonderfischereischeins benötigt.

  • Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass)
  • ein Lichtbild 
  • Nachweis des Arztes über den Wegfall der Fischereiprüfung
  • Gebühr i. H. v. 16,00 € oder 48,00 €

Anträge/Formulare

Fischereischeine können schriftlich (auf dem Briefpostweg) und persönlich im Bürgerbüro beantragt werden.

Ein entsprechendes Hinweisblatt finden Sie in den Downloads.

Terminvereinbarung

Bitte vereinbaren Sie zur persönlichen Vorsprache einen Termin über unsere 

Online-Terminvereinbarung.

Sie haben ein dringendes Anliegen?

Dann schauen Sie (montags-freitags) morgens zwischen 07.30 und 08.00 Uhr in den Online-Terminkalender. Dort geben wir tagesaktuell zusätzliche Termine frei.

Oder rufen Sie (montags-freitags) ab 08.00 Uhr unsere Hotline an.


Kosten

Fischereischein (1 Jahr Gültigkeit):   16 Euro
Fischereischein (5 Jahre Gültigkeit): 48 Euro
Jugendfischereischein:                         8 Euro

Bitte beachten Sie, dass die Gebühren bereits bei Antragstellung vor Ort anfallen.