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Ausnahmegenehmigung für ambulante Pflegediensttätigkeiten (Parkerleichterung)

Beschreibung

Die Parkerleichterung zur Durchführung von ambulanten Pflegediensttätigkeiten kann für das Stadtgebiet Düren beantragt und erteilt werden.

Als Anbieter von ambulanten Pflegediensten in der Alten- und Krankenpflege können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken Ihrer Fahrzeuge während des Einsatzes für das Gebiet der Stadt Düren erhalten.

Der bereitgestellte Antragsvordruck kann über das Kontaktformular hochgeladen oder per E-Mail übersendet werden.  

Voraussetzungen des Fahrzeuges

Der Antrag kann nur für Fahrzeuge gestellt werden, die mit einer festen Firmenaufschrift versehen sind.

Für Fahrzeuge, die nicht auf die Firma bzw. den Gewerbetreibenden zugelassen sind oder keine feste Firmenbeschriftung, in der Mindestgröße Din A4 besitzen, kann keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Ist das Fahrzeug, nur mit einer EMailadresse Ihrer Firma versehen und keiner weiteren „Werbung“, wie zum Beispiel einem Logo, kann ebenfalls keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.