Ausnahmegenehmigung für ambulante Hebammentätigkeiten (Parkerleichterung)
Beschreibung
Die Parkerleichterung zur Durchführung von ambulanten Hebammentätigkeiten kann für das Stadtgebiet Düren beantragt und erteilt werden.
Die jeweilige Genehmigung berechtigt ohne gesonderte Einzelfallprüfung während des ambulanten Hebammeneinsatzes (Hausbesuche bei Schwangeren, Vor- und Nachsorge) zum Parken
- an Parkscheinautomaten bzw. Parkuhren, ohne Gebühren zu entrichten und ggf. die Höchstparkdauer zu überschreiten
- im eingeschränkten Haltverbot nach Zeichen 286 beziehungsweise 290.1 StVO
- auf Bewohnerparkplätzen (§ 45 Absatz 1 b StVO)
Die Ausnahmegenehmigung berechtigt nicht zum Parken am eigenen Betriebssitz o-der in dessen Nahbereich, im Umkreis von 300 Metern. Die Höchstparkdauer beträgt im Einzelfall bis zu 2 Stunden. Während der Ausübung von Hebammentätigkeiten ist der Ausweis im Original, zusammen mit einer Parkscheibe, sichtbar hinter der Wind-schutzscheibe auszulegen.
Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr.
Nachträglich beantragte weitere Parkerleichte-rungen des gleichen Antragstellers können an die Laufzeit des ersten Parkausweises angepasst werden.
§ 46 der Straßenverkehrsordnung
- ausgefüllter Antrag
- Kopie der Gewerbemeldung (nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Gesundheitsamtes der Stadt Düren oder der letzten Bestätigung über die Vorlage der Fortbildungsnachweise des Gesundheitsamtes der Stadt Düren)
- eine Kopie des/ der Fahrzeugschein/e bzw. der Zulassungsbescheinigungen Teil I
Fahrzeugwechsel beziehungsweise Kennzeichenänderung:
Sollte eine Änderung der bereits erteilten Ausnahmegenehmigung erforderlich werden, wird die Ausnahmegenehmigung im Original sowie eine Kopie des Fahrzeugscheins beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil I benötigt. Diese ist dem Amt für Recht und Ordnung der Stadt Düren vorzulegen.
Als freiberufliche ambulante Hebamme können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken Ihres Fahrzeuges während des Einsatzes, über den Antragsvordruck der Stadt Düren, beantragen.
Dieser ist kann über das Kontaktformular oder per E-Mail übersendet werden.
Verwaltungsgebühr
- für die erste Genehmigung 120 €
- für jede weitere Ausfertigung 60 €
- für eine Änderung 25 €
- Bei einer nachträglichen Antragstellung, bei welcher die Laufzeit des Ausweises an die vorherige Genehmigung angepasst werden soll, wird eine anteilige Gebühr für die Restlaufzeit berechnet (120 € / 12 Monate * angefangene Monate = Gebühr). Die anteilige Gebühr beträgt mindestens 25 €.
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Zuständige Einrichtungen
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Abteilung Ordnung und Verkehr
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- Wirteltorplatz 7
- 52349 Düren
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- E-Mail:
ag-verkehr@dueren.de
- E-Mail:
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