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Selbstbestimmungsgesetz: Änderung von Geschlecht und Vornamen
Beschreibung
Am 01. November 2024 ist in Deutschland das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten.
Bereits ab August 2024 können Menschen unter besonderen Voraussetzungen eine Erklärung zur Änderung ihres Geschlechts und der Vornamen beim Standesamt abgeben.
Wichtig ist:
- Sie können das Geschlecht und damit in Verbindung Ihren Vornamen ändern.
- Hierzu müssen Sie einen Antrag stellen (dies geht online unter Onlinedienstleistung oder per PDF-Antrag, siehe Download)
- Fantasienamen sind nicht möglich
- Beim Geschlecht divers darf bei zwei Vornamen ein dem weiblichen und ein dem männlichen Geschlecht entsprechender Vorname gewählt werden.
- Zwischen Antragstellung (Anmeldung zur Abgabe der Erklärung) und tatsächlicher Beurkundung (Abgabe der Erklärung) müssen mindestens drei Monate und dürfen maximal sechs Monate liegen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt (s. Downloads).
Sollten Sie die Erklärung bei einem auswärtigen deutschen Standesamt abgeben und sind in Düren geboren, wird diese erst mit Entgegennahme des Standesamtes Düren wirksam. Nach der Beurkundung wird nicht automatisch eine Urkunde mit den neuen Angaben versandt. Bitte beantragen Sie diese online.
Kosten
Bitte beachten Sie: Sowohl bei der Anmeldung, als auch die Abgabe der Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen sind Gebühren zu zahlen.
Abgabe des Antrages: 15,00 Euro
Beurkundung nach dem Selbstbestimmungsgesetz insgesamt: 45,00 Euro
Zusätzlich fallen Kosten für die Neuausstellung der Geburtsurkunde an (siehe Urkunden aus dem Standesamt).
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Standesamtswesen
-
- Markt 2
- 52349 Düren
-
- E-Mail:
standesamt@dueren.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Mengels
Anmeldung zur Eheschließung- Telefon:
- 02421 25-2298
-
Frau Jachtmann
Anmeldung zur Eheschließung- Telefon:
- 02421 25-2299