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Selbstbestimmungsgesetz: Änderung von Geschlecht und Vornamen

Beschreibung

Ab dem 01. November tritt in Deutschland das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft.

Bereits ab August 2024 können Menschen unter besonderen Voraussetzungen eine Erklärung zur Änderung ihres Geschlechts und der Vornamen beim Standesamt abgeben.

Wichtig ist:

  • Sie können das Geschlecht und/oder Ihren Vornamen ändern.
  • Hierzu müssen Sie einen Antrag stellen (dies geht online unter Onlinedienstleistung oder per PDF-Antrag, siehe Download)
  • Fantasienamen sind nicht möglich
  • Beim Geschlecht divers darf bei zwei Vornamen ein dem weiblichen und ein dem männlichen Geschlecht entsprechender Vorname gewählt werden.
  • Zwischen Antragstellung und tatsächlicher Beurkundung müssen mindestens drei Monate und dürfen maximal sechs Monate liegen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt (s. Downloads).

 


Kosten

Bitte beachten Sie: Sowohl bei der Anmeldung, als auch die Abgabe der Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen sind Gebühren zu zahlen.

Abgabe des Antrages: 10,00 Euro
Beurkundung nach dem Selbstbestimmungsgesetz insgesamt: 30,00 Euro