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Einbürgerungen

Kurzbeschreibung

Alle Anträge, werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. 

Achtung: Für das Jahr 2024 sind keine Beratungstermine mehr frei. Beratungstermine für das Jahr 2025 können erst ab dem 02.01.2025 vereinbart werden.

Der Onlineantrag kann vorübergehend nicht genutzt werden. Bitte beachten Sie den Hinweis aus der Pressemitteilung

 

Beschreibung

Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger unseres Landes mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger.

Sie können dann in den Gemeinden, in den Ländern und auf Bundesebene wählen. Sie können auch selbst für politische Ämter kandidieren.

Sie können in Deutschland Ihren Beruf frei wählen. Außerdem gehören Sie dann zur Europäischen Union. Dadurch genießen Sie Freizügigkeit in Europa und können auch außerhalb Europas ohne Visum in viele Länder reisen. Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erwerben Sie eine Reihe von Rechten:

  • Allgemeines Wahlrecht
  • Erlangung der sog. Deutschengrundrechte (Art. 8 GG Versammlungsfreiheit, Art. 9 Abs. 1 GG Vereinigungsfreiheit, Art. 11 GG Freizügigkeit, Art. 12 GG Berufsfreiheit)
  • Unverwirkbares Aufenthaltsrecht
  • Zugang zum Beamtenstatus
  • EU-Freizügigkeit
  • Konsularischen Schutz im Ausland
  • Visafreiheit in vielen Ländern der Welt

Voraussetzungen

Wer seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, hat unter folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung:

  • unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
  • geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
  • deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen
  • Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest oder Test "Leben in Deutschland")
  • eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen
  • Gewährleistung der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere keine Verheiratung gleichzeitig mit mehreren Ehegatten
  • keine Verurteilung wegen einer Straftat
  • Einbürgerungsbewerber müssen sich u.a. zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, bekennen. Ein unrichtiges Bekenntnis schließt jede Einbürgerung strikt aus.

Verfahrensablauf

Die Einbürgerung erfolgt nicht automatisch, sie muss beantragt werden. Ab dem 16. Lebensjahr können Ausländer/innen diesen Antrag selber stellen. Für jüngere Ausländer/innen bedarf es eines Antrags durch den/die gesetzlichen Vertreter.

Bei einem kostenlosen Beratungsgespräch erhalten Sie unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation und Lebensumstände ausführliche Informationen.

 

Der Onlineantrag steht vorübergehend nicht zur Verfügung. 


Kosten

Die Einbürgerungsgebühr für eine Person beträgt grds. 255,00 Euro.
Dies gilt auch für minderjährige Kinder, die ohne ihre Eltern eingebürgert werden.
Für minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51,00 Euro.