Überbrückungsdarlehen - Sozialhilfe
Kurzbeschreibung
Überbrückung bis zur 1. Rentenzahlung - Darlehen nach § 37a SGB XII
Beschreibung
Wenn Sie zum ersten Mal eine Rente bekommen, zahlt die Rentenkasse das Geld oft erst am Ende des Monats. Da das Jobcenter (in der Regel die Job-Com des Kreises Düren) Ihre bisherige Hilfe aber am Anfang des Monats einstellt, entsteht eine finanzielle Lücke.
Für diesen Übergangsmonat muss Ihnen das Sozialamt auf Antrag ein Darlehen (ein zinsloses Übergangsgeld) zahlen, damit Sie Ihre Miete und Lebensmittel bezahlen können. Dieses Geld zahlen Sie später in kleinen Raten wieder zurück. Antragsberechtigt ist eine Person, bei der durch den Rentenversicherungsträger eine dauerhafte oder befristete volle Erwerbsminderung unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage festgestellt wurde oder der eine Altersrente bewilligt wurde.
Den Antrag finden Sie auf der Internetseite der Kreisverwaltung Düren unter der Überschrift: Online-Service-Angebote aus dem Bereich des Sozialamtes.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Sozialhilfe SGB XII
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- Wilhelmstraße 34
- 52349 Düren
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- E-Mail:
sozialhilfe@dueren.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Cremer
Abteilungsleitung- Telefon:
- 02421 25-2702
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Herr Müller
Abteilungsleiter- Telefon:
- 02421 25-2708