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Gewerberegisterauskunft

Beschreibung

Einfache Auskunft (gebührenfrei)

Die Gewerbeauskunft online ermöglicht jedem den schnellen Zugriff auf datenschutzrechtlich unbedenkliche Daten wie Name, betriebliche Anschrift und angezeigte Tätigkeit derjenigen Gewerbetreibenden, die aktuell in Düren gewerberechtlich angemeldet sind. Die Auskünfte sind gebührenfrei. Eine Anmeldung ist hierfür nicht erforderlich.

Hier gelangen Sie zur einfachen Auskunft online

 

Erweiterte Auskunft

Behörden und andere öffentliche Stellen

Behörden können sich ebenfalls für die eAuskunft registrieren. Bitte senden Sie dazu den Registrierungsantrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die unten stehende Anschrift.

Benötigen Sie regelmäßig erweiterte Auskünfte, können Sie sich als Nutzer registrieren lassen.

Registrierung:

1.  Füllen Sie bitte den Registrierungsantrag vollständig aus.
2.  Unterschreiben Sie den Antrag und versehen Sie ihn mit Ihrem Firmenstempel.
3.  Senden Sie den Antrag per Post an das Amt für Recht und Ordnung.

Sie sind bereits registrierter Nutzer?
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Private Unternehmen (derzeit online noch nicht möglich)

Private Unternehmen, die ein berechtigtes Interesse an weiteren Gewerbedaten haben (§ 14 Absatz 9 GewO), soweit die Kenntnis der Daten zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist oder eine besondere Rechtsvorschrift dies vorsieht und dieses auch nachweisen können, können erweiterte Auskünfte erhalten.


Rechtsgrundlagen

Gemäß §14 Abs. 5 GewO dürfen Grunddaten von Gewerbetreibenden öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Daten beschränken sich auf Name, Anschrift und Tätigkeit des Unternehmens.
Für weitergehende Daten gelten die einschränkenden Regelungen des §14 Abs. 7 - 9 GewO.

Bitte beachten Sie:

Das Gewerberegister enthält nur selbständige Gewerbetreibende im Sinne der Gewerbeordnung. Nicht enthalten sind insbesondere Selbständige, die eine freiberufliche Tätigkeit ausüben, z. B. Ärztinnen und Ärzte, Architektinnen und Architekten, Anwältinnen und Anwälte sowie Steuerberaterinnen und Steuerberater. Dasselbe gilt für Heilhilfsberufe, z. B. Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sowie Geburtshelferinnen und Geburtshelfer.


Kosten

Einfache Gewerberegisterauskunft: gebührenfrei

Erweiterte Gewerberegisterauskunft: für Behörden gebührenfrei, für private Unternehmen 20,00 Euro