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Auskunfts- und Übermittlungssperre
Kurzbeschreibung
Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten
Beschreibung
Die Meldebehörden haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohnerinnen und Einwohner zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben führen die Meldebehörden Melderegister, aus denen sie auch Auskünfte erteilen können.
Jede/r Einwohner/in hat gegenüber der Meldebehörde -nach Maßgabe des Bundes- meldegesetzes- die Möglichkeit, bestimmten Datenübermittlungen zu widersprechen.
Übermittlungssperren
Widerspruchsrechte bestehen gegen die Übermittlung von Daten an:
- - Parteien, Wählergruppen & Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zum Zwecke der Wahlwerbung
- - Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- oder Ehejubiläen
- - Adressbuchverlage zur Herausgabe von Adressverzeichnissen in Buchform
- - eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft
- - das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial
Der Widerspruch kann persönlich oder schriftlich bei der Meldebehörde erfolgen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie auch die Möglichkeit, auf Ihren Meldedatensatz eine Auskunftssperre oder einen Bedingten Sperrvermerk eintragen zu lassen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Auskunftssperre und Bedingter Sperrvermerk.
Erforderliche Unterlagen
Sie benötigen eine schriftliche Erklärung bzw. schriftlichen Antrag. Den Antrag auf Übermittlungssperre finden Sie in den Downloads.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Einwohnerwesen, Bürgerservice, Wahlen
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- Markt 2
- 52349 Düren
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- Telefon:
02421 25-2000 - E-Mail:
buergerbuero@dueren.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02421 25-2000
- E-Mail:
- buergerbuero@dueren.de