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Baulasten
Beschreibung
Eine Baulast dient der Absicherung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen.
Mit einer Baulast erklärt sich ein/e Grundstückseigentümer*in freiwillig gegenüber der Bauaufsichtsbehörde bereit, auf seinem/ihrem Grundstück bestimmte öffentlich-rechtliche Verpflichtungen (d.h. ein baurechtlich relevantes Tun, Dulden oder Unterlassen) zu übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben.
Eventuelle Baulasten können - genauso wie Rechte im Grundbuch - den Grundstückseigentümer unter Umständen in der Nutzung seines Grundstückes beschränken, so dass deren Kenntnis von großer Bedeutung ist.
Mit einer Baulast erklärt sich ein/e Grundstückseigentümer*in freiwillig gegenüber der Bauaufsichtsbehörde bereit, auf seinem/ihrem Grundstück bestimmte öffentlich-rechtliche Verpflichtungen (d.h. ein baurechtlich relevantes Tun, Dulden oder Unterlassen) zu übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben.
Eventuelle Baulasten können - genauso wie Rechte im Grundbuch - den Grundstückseigentümer unter Umständen in der Nutzung seines Grundstückes beschränken, so dass deren Kenntnis von großer Bedeutung ist.
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Zuständige Einrichtungen
- Abteilung Bauordnung
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- Kaiserplatz 2 - 4
- 52349 Düren
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- E-Mail:
baugenehmigung@dueren.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02421 25-2455
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- E-Mail:
- baulastenauskunft@dueren.de