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Bewohnerparkausweis
Beschreibung
Bei der Stadt Düren können Sie Ihren Bewohnerparkausweis online beantragen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise im Onlineantrag:
- Schreibweise Ihres Namens wie in Ihrem Ausweis / Auch zweiten Vornamen angeben.
- Daten auf Richtigkeit prüfen (keine Tippfehler)
- Wenn Dokumente hochgeladen werden müssen: Die Dateien müssen klein sein (kleiner als 2 MB)
Bewohnerparkzonen
In der Stadt Düren sind dreizehn Bewohnerparkzonen eingerichtet (A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L und N).
Bitte beachten Sie, dass Privatstraßen nicht für das Bewohnerparken herangezogen werden. Sollten Sie Rückfragen haben, warum Ihre Straße oder Ihre Hausnummer nicht zu Bewohnerparkzone gehört, können Sie sich gerne das Amt für Tiefbau und Grünflächen als Straßenverkehrsbehörde (svb66@dueren.de) wenden.
Sollten Sie Rückfragen dazu haben, wie Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen können, wenden Sie sich gerne an das Bürgerbüro (buergerbuero@dueren.de) oder rufen Sie an (25-2000).
Der Bewohnerparkausweis wird für sechs Monate bis zu zwei Jahre (ab Antragsdatum) durch das Bürgerbüro ausgestellt. Alle Bewohnerparkausweise werden mit dem QR-Code versehen, um Fälschungen oder Kopien zu erkennen.
Weiterführende Informationen
Wie kommt es zu Bewohnerparkzonen?
Manchmal wird der Wunsch zur Einrichtung einer Bewohnerparkzone über einen Antrag eines/r Anwohner/in an den Bürgerausschuss herangetragen und in die politische Beratung gegeben oder die Politik richtet direkt ein entsprechendes Anliegen an die Beratungsorgane.
Das Amt für Tiefbau und Grünflächen prüft diese Anliegen und erstellt eine Vorlage als Beratungsgrundlage. Letztlich beschließt der Rat der Stadt Düren, ob in einem Gebiet, Bewohnerparkzonen eingerichtet werden. Dieser Beschluss erfolgt, wenn festgestellt wird, dass in einem Bereich ein erhöhter Parkdruck besteht und hier eine Möglichkeit für die dort mit Hauptwohnsitz gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner ein besonderes Parkrecht hergestellt werden muss. Dieses besondere Parkrecht ermöglicht es den Anwohner/innen einen Bewohnerparkausweis für eine bestimmte Dauer gegen Gebühr zu erwerben und dort parken zu dürfen, ohne täglich Parkgebühren oder Höchstparkdauern beachten zu müssen.
Sobald der Beschluss gefasst wurde, beginnt die Umsetzungsarbeiten. Hierzu gehören die Beschaffung von Schildern und vieles mehr. Wenn alle Arbeiten abgeschlossen sind, informiert das Amt für Tiefbau und Grünflächen das Bürgerbüro über die in der Parkzone liegenden Straßenzüge und Hausnummern.
Das Bürgerbüro schreibt die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner an und informiert über die Möglichkeit zum Erwerb eines Bewohnerparkausweises.
Hinweise und Besonderheiten
Sie haben ein dringendes Anliegen?
Dann schauen Sie (montags-freitags) morgens zwischen 07.30 und 08.00 Uhr in den Online-Terminkalender. Dort geben wir tagesaktuell zusätzliche Termine frei.
Oder rufen Sie (montags-freitags) ab 08.00 - 12.00 Uhr unsere Hotline an.
Voraussetzungen
1) Sie sind in Düren mit Hauptwohnsitz gemeldet und wohnen in einer Straße, in der das Bewohnerparken eingerichtet ist.
2) Sie verfügen über ein auf Ihren Namen zugelassenes oder dauernd von Ihnen genutztes Kraftfahrzeug.
Wichtig: Sollten Sie nicht selbst Halter des Fahrzeuges sein, benötigen Sie eine Bescheinigung der Nutzungsüberlassung, unterzeichnet vom Halter des Fahrzeuges. Den entsprechenden Vordruck finden Sie unter "Downloads", auf dieser Seite.
Sofern eine Firma Halter des Fahrzeuges ist, sollte die Nutzungsüberlassung mit einem Firmenstempel versehen werden.
3) Jede Bewohnerin und jeder Bewohner erhält grundsätzlich nur einen Parkausweis. Der Parkausweis kann gegebenenfalls mit bis zu vier Kennzeichen versehen werden. (Die Voraussetzungen finden Sie oben in der Beschreibung/Ausführung).
Erforderliche Unterlagen für die Beantragung vor Ort:
- Identitätsdokument
- Fahrzeugschein im Original
- Nutzungsüberlassungserklärung (bei abweichendem Halter)
Kosten
Gültigkeitsdauer
6 Monaten Gebühr: 15,40 Euro
12 Monaten Gebühr: 30,70 Euro
24 Monaten Gebühr: 61,40 Euro
Die Änderung eines gültigen Ausweises (z.B. Adresse, Kennzeichen, Name) kostet 6,00 Euro und ist durch persönliche Vorsprache im Bürgerbüro vorzunehmen.
Bei Wegfall der Voraussetzungen (z. B. Wegzug in eine andere Gemeinde/Stadt, Wegfall des Fahrzeugs, u.Ä.) erfolgt keine Gebührenerstattung.
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Einwohnerwesen, Bürgerservice, Wahlen
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- Markt 2
- 52349 Düren
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- Telefon:
02421 25-2000 - E-Mail:
buergerbuero@dueren.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02421 25-2000
- E-Mail:
- buergerbuero@dueren.de