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Brandsicherheitswachen
Beschreibung
Brandsicherheitswachen der Feuerwehr werden bei bestimmten Großveranstaltungen aufgrund der Versammlungsstättenverordnung, der Richtlinie über den Bau und Betrieb fliegender Bauten sowie bei Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist und weiterer Rechtvorschriften von der jeweiligen Genehmigungsbehörde zur Auflage gemacht.
Sie können von dem/der jeweiligen Veranstalter*in bzw. Betreiber*in einer Versammlungsstätte kostenpflichtig bei der Feuerwehr Düren 14 Tage vor einer Veranstaltung angefordert werden. Sie prüfen die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften, unterstützen die Veranstalter bei Sicherheitsfragen, führen im Notfall wirkungsvolle Erstmaßnahmen durch und weisen nachalarmierte Einsatzkräfte ein.
Fristen
Die Anforderung muss mindestens 14 Tage vor einer Veranstaltung erfolgen.
Kosten
Die Anforderung ist kostenpflichtig.
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Feuerwehr und Rettungsdienst
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- Brüsseler Straße 2
- 52351 Düren
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- Telefon:
02421 9769-0 - E-Mail:
feuerwehr@dueren.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Bongard
Brandschau- Telefon:
- 02421 9769-1340
- E-Mail:
- h.bongard@dueren.de