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Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Beschreibung
Leistungen der Eingliederungshilfe sollen Menschen mit einer körperlichen, geistigen und/oder seelischen Behinderung dabei unterstützen, ihre vorhandenen Ressourcen zu nutzen und behinderungsbedingte Nachteile bestmöglich auszugleichen bzw. abzumildern, damit sie ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben führen können.
Eingliederungshilfeleistungen sind je nach Leistungsart einkommens- und vermögensabhängig. Dies wird im jeweiligen Einzelfall überprüft.
Aufgaben der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen werden unmittelbar beim Kreissozialamt Düren bearbeitet.
Aufgaben der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen werden unmittelbar beim Kreissozialamt Düren bearbeitet.
Bitte wenden Sie sich in Fragen der Eingliederungshilfe unmittelbar an die zuständigen Ansprechpartner beim Kreissozialamt Düren. Diese finden Sie unter Eingliederungshilfe | Kreis Düren.
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche
Zuständig für Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung ist das örtliche Jugendamt nach dem SGB VIII.
Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen direkt an das Stadtjugendamt Düren,
Infotheke (Tel. 02421/ 25-2122 oder 02421/25-2113) oder
Zentrale der Stadt Düren (Tel.: 02421/25-0)
und lassen sich mit dem Bereich Jugendamt/ Eingliederungshilfe verbinden.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Sozialhilfe SGB XII
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- Wilhelmstraße 34
- 52349 Düren
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- E-Mail:
sozialhilfe@dueren.de
- E-Mail:
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- Sozialamt
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- Wilhelmstraße 34
- 52349 Düren
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- Telefon:
02421 25-2711 - E-Mail:
stadtsozialamt@dueren.de
- Telefon:
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