Nachbeurkundung
Kurzbeschreibung
Eintragung einer im Ausland geschlossenen Ehe
Beschreibung
Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, besteht die Möglichkeit, bei Ihrem Wohnortstandesamt einen Antrag auf Eintragung Ihrer Ehe ins deutsche Eheregister zu stellen (Nachbeurkundung).
Sofern Sie lediglich Ihren Familienstand in den Melderegisterdaten auf „verheiratet“ geändert haben möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin beim Bürgerbüro der Stadt Düren für eine Änderung / Korrektur des Familienstandes.
Für den Antrag auf Nachbeurkundung beachten Sie bitte die erforderlichen Unterlagen sowie Hinweise und Besonderheiten.
Zur abschließenden Nachbeurkundung sind alle Unterlagen im Original vorzulegen. Sobald wir die Vorprüfung Ihrer Unterlagen abgeschlossen haben, werden wir uns zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung setzen.
Sofern Sie einen gemeinsamen Ehenamen nach deutschem Recht im Rahmen der Nachbeurkundung bestimmen möchten, ist die Vorsprache von beiden Ehegatt*innen zwingend notwendig.
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Personalausweis oder Reisepass
- Sollten Sie die Anerkennung als Asylberechtigte*r oder ausländischer Flüchtling besitzen, bringen Sie bitte Ihren Reiseausweis mit.
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ggf. Aufenthaltstitel
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Sollte einer der beiden Ehegatten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, ist je nach Land, der Aufenthaltstitel mitzubringen.
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Heiratsurkunde
- Bei fremdsprachigen Urkunden muss eine Übersetzung durch eine in Deutschland öffentlich bestellte oder beeidigte Dolmetscher*in oder eine*n Übersetzer*in erfolgen. Sollte die Urkunde nicht in lateinischen Buchstaben verfasst sein, ist eine Transliteration nach ISO-Norm notwendig.
- Eine Übersetzung ist nicht notwendig, wenn Sie eine internationale Urkunde vorlegen.
- Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.
- In vielen Fällen muss die Heiratsurkunde zusätzlich mit einer Apostille versehen sein oder zunächst durch die deutsche Botschaft legalisiert werden. Bitte erkundigen Sie sich dazu vorab beim Standesamt.
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Nachweis der Geburtsdaten und der Namensführung
- Wenn Sie in Deutschland geboren wurden, ist ein aktueller Auszug aus dem Geburtsregister erforderlich. Bitte beachten Sie, dass eine Geburtsurkunde oder eine Geburtsbescheinigung nicht ausreicht.
- Geburtenregisterauszüge erhalten Sie bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat.
- Die Urkunde müssen Sie im Original vorlegen.
- Sollten Sie im Ausland geboren sein, beachten Sie bitte die Angaben unter Hinweise und Besonderheiten.
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Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
- Wenn Sie ein gemeinsames Kind haben, benötigen wir die Geburtsurkunde, in der beide Eltern eingetragen sind. Diese erhalten Sie beim Standesamt des Geburtsortes.
Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise und Besonderheiten je nach Lebenslage.
Hinweise zu speziellen Dokumenten
Sie sind im Ausland geboren:
Wenn Sie im Ausland geboren sind, müssen Sie eine Geburtsurkunde mit Elternangabe einreichen. Sie erhalten diese bei der Behörde, bei der Ihre Geburt registriert wurde.
Bei fremdsprachigen Urkunden muss eine Übersetzung durch eine in Deutschland öffentlich bestellte oder beeidigte Dolmetscher*in oder eine*n Übersetzer*in erfolgen. Sollte die Urkunde nicht in lateinischen Buchstaben verfasst sein, ist eine Transliteration nach ISO-Norm notwendig.
Eine Übersetzung ist nicht notwendig, wenn Sie eine internationale Urkunde vorlegen.
- Auch bei der Geburtsurkunde kann eine Überbeglaubigung erforderlich sein. (D. h., eine zusätzliche offizielle Bestätigung einer Behörde im Ausstellungsland mit einer Apostille oder eine Legalisation durch die deutsche Botschaft erforderlich sein.)
Sie sind als Aussiedler*in oder Übersiedler*in nach Deutschland gekommen:
Sollten Sie als Aussiedler*in oder Übersiedler*in nach Deutschland gekommen sein, benötigen Sie neben Ihrer Geburtsurkunde mit Übersetzung den Nachweis Ihrer Namensführung, zum Beispiel eine Bescheinigung nach § 94 des Bundesvertriebenengesetzes. Viele Familien, die nach Deutschland gekommen sind, haben beim Standesamt ein Familienbuch anlegen lassen. Dort ist oft auch die Namensführung geregelt. Wenn Ihre Familie ein Familienbuch hat anlegen lassen, bringen Sie bitte eine neue, vom Standesamt beglaubigte Kopie des Familienbuches mit.
Sie haben ihren eine Namensänderung vorgenommen:
Die Vorlage der Namensänderungsurkunde ist notwendig.
Sie waren vor dieser Ehe bereits in Deutschland verheiratet oder verpartnert:
In diesem Fall benötigen Sie zusätzlich eine aktuelle beglaubigte Kopie des Eheregisters Ihrer letzten Ehe mit Auflösungsvermerk, beziehungsweise die Partnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk.
- Die Kopie (Auszug) aus dem Eheregister erhalten Sie beim Standesamt Ihres Heiratsortes.
- Die Kopie (Auszug) aus dem Lebenspartnerschaftsbuch erhalten Sie dort, wo Ihre Partnerschaft eingetragen wurde.
Sie haben vor dieser Ehe bereits im Ausland geheiratet oder haben eine Lebenspartnerschaft begründet:
Dann benötigen wir zusätzlich Ihre ausländische Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde. Sie müssen auch nachweisen, dass Ihre letzte Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst wurde (Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk).
Bei fremdsprachigen Urkunden muss eine Übersetzung durch eine in Deutschland öffentlich bestellte oder beeidigte Dolmetscher*in oder eine*n Übersetzer*in erfolgen. Sollte die Urkunde nicht in lateinischen Buchstaben verfasst sein, ist eine Transliteration nach ISO-Norm notwendig. Eine Übersetzung ist nicht notwendig, wenn Sie eine internationale Urkunde vorlegen.
- Auch bei hier kann eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) der Urkunde erforderlich sein.
- Das rechtskräftige Scheidungsurteil müssen Sie auch vorlegen, wenn Ihre Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland erfolgte oder die vorherige Ehe im Ausland geschieden wurde.
- Wenn die Auflösung Ihrer Ehe oder Lebenspartnerschaft im Ausland erfolgt ist, muss sie unter Umständen für den deutschen Rechtsbereich anerkannt werden. Bitte erkundigen Sie sich dazu vorab beim Standesamt.
Zur abschließenden Nachbeurkundung sind alle Unterlagen im Original vorzulegen. Sobald wir die Vorprüfung Ihrer Unterlagen abgeschlossen haben, werden wir uns zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung setzen.
Sie oder Ihr*e Ehegatt*in
- hat die deutsche Staatsangehörigkeit
- oder ist anerkannter Flüchtling
- oder ist Asylberechtigter
- oder ist staatenlos
- Eintragung in das deutsche Eheregister (Nachbeurkundung) 40,00 €
- Erklärung zur Namensführung 21,00 €
- Eheurkunde je Format als Erstausführung 10,00 €
- jede weitere Urkunde des gleichen Formats 5,00 €
Zuständige Einrichtungen
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Standesamtswesen
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- Markt 2
- 52349 Düren
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- E-Mail:
standesamt@dueren.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Mengels
Abteilungsleitung- Telefon:
- 02421 25-2298
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Frau Schinchen
Eheschließung, Heiratsurkunden, Namensänderungen- Telefon:
- 02421 25-2293
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Frau Jachtmann
Anmeldung zur Eheschließung- Telefon:
- 02421 25-2299
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Frau Gilles
Anmeldung zur Eheschließung- Telefon:
- 02421 25-2290