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Parkerleichterung für Behinderte
Beschreibung
Schwerbehinderten Menschen und Blinde können Parkerleichterungen erhalten. Hier sind zwei Arten zu unterscheiden:
- Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und für Blinde
- Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen nach § 46 Absatz 1 Nummer 11 StVO
Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde
Wenn Ihr Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "aG" oder "Bl" aufweist und Sie in Düren mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, können Sie im Bürgerbüro eine Parkerleichterung (blauer Parkausweis für Schwerbehinderte) erhalten. Gleiches gilt für Schwerbehinderte mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionsstörungen. Dieser Ausweis muss sich dann während des Parkens gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe befinden. Seine Gültigkeitsdauer ist abhängig von der Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises und beträgt längstens 5 Jahre.
Der Parkausweis gilt in allen Staaten der Europäischen Union und gewährt die dort geltenden Parkvergünstigungen für schwerbehinderte Menschen. In Deutschland berechtigt er:
- auf mit einem Rollstuhlsymbol besonders gekennzeichneten Parkplätzen (sogenannten Behindertenparkplätzen) zu parken,
Notwendige Unterlagen
Bitte beachten Sie das im Bürgerbüro der Stadt Düren nur Anträge auf Parkerleichterungen für Personen mit Wohnsitz im Stadtgebiet Düren bearbeitet werden können
- Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ oder „Bl“
- ein aktuelles Lichtbild
- Parkplakette und Ausnahmegenehmigung (nur bei Verlängerung)
Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen nach § 46 Absatz 1 Nummer 11 StVO
Schwerbehinderte Menschen, die keine außergewöhnliche Gehbehinderung nach Ziffer 1 haben, können unter bestimmten Voraussetzungen eine andere Form der Parkerleichterung erhalten, nämlich die "Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen nach § 46 Absatz 1 Nummer 11 StVO" (orangefarbene Plakette).
Anträge/Formulare
Parkerleichterungen können schriftlich (auf dem Briefpostweg) und persönlich im Bürgerbüro beantragt werden.
Ein entsprechendes Hinweisblatt finden Sie in den Downloads.
Terminvereinbarung
Bitte vereinbaren Sie zur persönlichen Vorsprache einen Termin über unsere
Sie haben ein dringendes Anliegen?
Dann schauen Sie (montags-freitags) morgens zwischen 07.30 und 08.00 Uhr in den Online-Terminkalender. Dort geben wir tagesaktuell zusätzliche Termine frei.
Oder rufen Sie (montags-freitags) ab 08.00 Uhr unsere Hotline an.
Kosten
Die Parkerleichterung ist gebührenfrei.
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Einwohnerwesen, Bürgerservice, Wahlen
-
- Markt 2
- 52349 Düren
-
- Telefon:
02421 25-2000 - E-Mail:
buergerbuero@dueren.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02421 25-2000
- E-Mail:
- buergerbuero@dueren.de