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Personalausweis
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Im Informations- und Serviceportal des Bundesministerium des Innern können Sie sich unter www.personalausweisportal.de umfassend über die Funktionen und die Handhabung des Personalausweises sowie über den Schutz der persönlichen Daten informieren.
Bitte beachten Sie bei der Beantragung von Ausweisdokumenten für Minderjährige die Hinweise aus dem „Hinweisblatt - Ausstellung von Ausweisdokumenten für Minderjährige“. Sie finden dieses rechts in den Downloads.
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises muss persönlich gestellt und unterschrieben werden. Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Die Bearbeitung dauert ca. zwei bis drei Wochen. Sollten Sie den Personalausweis früher benötigen (z. B. unverhoffter Antritt einer Reise, Personalausweis abgelaufen, verloren oder gestohlen), können Sie einen vorläufigen Personalausweis, der eine maximale Gültigkeit von drei Monaten hat, beantragen. Diesen erhalten Sie im Bürgerbüro sofort (gegen eine Gebühr von 10,00 Euro).
Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie über die jeweiligen Landesvertretungen (Botschaften, Konsulate). Diese können Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes ( www.auswaertiges-amt.de)
Notwendige Unterlagen:
- Bisheriger Personalausweis oder Reisepass (Geburtsurkunde bei der erstmaligen Beantragung).
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild - nicht älter als sechs Monate - in der Größe 45 mm x 35 mm, im Hochformat ohne Rand. Das Lichtbild muss die Person in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung ohne Bedeckung der Augen zeigen. Von der Verpflichtung, dass das Lichtbild den/die Ausweisbewerber*in ohne Kopfbedeckung zeigen muss, können insbesondere aus religiösen Gründen Ausnahmen zugelassen werden.
Alternativ kann für Kinder ab dem 4.Lebensjahr die unten beschriebene Speed Capture Station vor Ort zur Erstellung des Lichtbildes genutzt werden.
- Sind Ihre Ausweisdokumente nicht mehr vorhanden und wurde Ihr letzter Personalausweis/Reisepass nicht in Düren ausgestellt, bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit. Gegebenenfalls muss bei der letzten Pass-/Personalausweisbehörde ein Lichtbildabgleich angefordert werden.
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Antragsteller/in unter 16 Jahre:
Beide Sorgeberechtigten müssen bei der Beantragung eines Personalausweises anwesend sein und schriftlich ihre Zustimmung erklären. (s. Fenster Downloads: Hinweisblatt und Zustimmungserklärung).
Kann nur ein/e Sorgeberechtigte/r bei der Beantragung anwesend sein, muss die Zustimmung des/der abwesenden Sorgeberechtigte/n bei der Beantragung vorliegen (s. a. Downloads).
Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen. Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist. Ein Indiz hierfür ist die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes laut Melderegister.
Sie haben ein dringendes Anliegen?
Dann schauen Sie morgens zwischen 07.30 und 08.00 Uhr in den Online-Terminkalender. Dort geben wir tagesaktuell zusätzliche Termine frei.
Oder rufen Sie ab 08.00 Uhr unsere Hotline an.
Abholung
Sie sind berufstätig oder haben tagsüber keine Zeit ins Bürgerbüro zu kommen?
Dann können Sie bei der Beantragung Ihres Ausweises oder Reisepasses ein Fach in unserer Ausweisabholstation buchen.
Hier können Sie zwischen 06.00 Und 22.00 Uhr Ihr Ausweisdokument wie ein Paket aus einer Packstation abholen, ohne Anmeldung, ohne Termin.
Hinweis
Der alte Personalausweis wird nach Ablauf der Gültigkeit eingezogen und entwertet. Auf Wunsch geben wir Ihnen Ihren entwerteten Ausweis gerne als Andenken zurück.
Rechtliche Grundlage
PAuswG, PAuswV
Weiterführende Informationen
Speed Capture Station für Passfotos
Die Speed Capture Station ist ein Selbstbedienungsterminal, an dem Sie in wenigen Minuten selbstständig die für die Beantragung eines Ausweises notwendigen biometrischen Merkmale - sprich Passfoto, Fingerabdrücke und Unterschrift - erfassen lassen können. Die Gebühr des Passfotos liegt bei 4,00 €. Das Passfoto wird nicht ausgedruckt, sondern lediglich digital verarbeitet und ist am Tag der Antragsstellung vor der Beantragung aufzunehmen.
Antragsstatus Personalausweis
Kosten
Antragstellende Person ab 24 Jahren: 37,00 Euro
Antragstellende Person unter 24 Jahren: 22,80 Euro
Bitte beachten Sie, dass die Gebühren bereits bei Antragstellung vor Ort anfallen.
Weitere Gebührenregelungen:
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
Ändern der PIN im Bürgerbüro (z.B. PIN vergessen): gebührenfrei
Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates: Festlegung durch jeweiligen Anbieter
Sie können in unserem Bürgerbüro ganz bequem mit Girocard, Debitkarte, Kreditkarte (nicht American Express) oder bar bezahlen.
Onlinedienstleistung
Downloads
- Broschüre Personalausweis
- Informationen Personalausweis (bsi.bund)
- "Innovationen eID-Architektur in Deutschland" (bsi.bund)
- "Neuer Personalausweis sorgt für mehr Sicherheit im Internet" (bsi.bund)
- Zustimmungserklärung-Ausweise (Minderjährige)
- Hinweisblatt - Ausstellung von Ausweisdokumenten für Minderjährige
- Abholschein für Personalausweis/Reisepass (Vollmacht)
- Datenschutzerklärung Personalausweis
Zuständige Einrichtungen
- Einwohnerwesen, Bürgerservice, Wahlen
-
- Markt 2
- 52349 Düren
-
- Telefon:
02421 25-2000 - E-Mail:
buergerbuero@dueren.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02421 25-2000
- E-Mail:
- buergerbuero@dueren.de