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Schülerfahrkosten und Deutschlandticket-Schule

Beschreibung

Das Deutschlandticket-Schule ermöglicht eine preiswerte und vor allem sichere Beförderung der Schülerinnen und Schüler. 

Alle Anspruchsvoraussetzungen ergeben sich aus der Schülerfahrkostenverordnung Nordrhein-Westfalen (SchfkVO NRW).

 

Das an anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler ausgegebene Ticket ist für ein ganzes Schuljahr gültig und wird, solange sich keine Änderungen der persönlichen Verhältnisse ergeben, automatisch um ein weiteres Schuljahr verlängert. Die Antragsstellung läuft entweder über die einzelnen Schulsekretariate oder über den Ansprechpartner beim Schulverwaltungs- und Sportamt Düren (Tel. 02421 25-2509). Aufgrund der über den Schulweg hinausgehenden Nutzungsmöglichkeiten ist von Eltern der Schüler/innen des Stiftischen Gymnasiums Düren ein Eigenanteil zu zahlen. Weitere Informationen finden Sie im Antragsdokument in den Downloads.  

 

Für Schülerinnen und Schüler, die keinen Anspruch auf die Übernahme der Schülerfahrkosten haben, kann das kostenpflichtige Jahresticket direkt über den zuständigen Verkehrsträger bestellt werden. Auch dieses sogenannte "Selbstzahlerticket" wird vom Schulverwaltungs- und Sportamt monatlich mit 23,00 € bezuschusst (Stand: 01.01.2025).

 

Die Stadt Düren übernimmt die notwendigen Schülerfahrkosten für Schülerinnen und Schüler der städtischen Schulen, wenn der Schulweg (kürzester Fußweg) zur nächstgelegenen Schule (der gleichen Schulform)

  •  In der Primarstufe ( Grundschule Klassen 1 - 4): mehr als 2,0 km,
  •  in der Sekundarstufe I sowie der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums mit achtjährigem Bildungsgang mehr als 3,5 km und
  •  in der Sekundarstufe II mehr als 5 km 

  beträgt.


Weiterführende Informationen

Anträge auf Übernahme von Schülerfahrkosten und nähere Informationen des Verkehrsträgers zum Deutschlandticket-Schule können unter "Downloads" heruntergeladen werden, sind aber auch in den einzelnen Schulsekretariaten der jeweils besuchten städtischen Schulen erhältlich.

Die weiteren Antragsbedingungen können dem Antrag auf Übernahme der Schülerfahrkosten in den Downloads entnommen werden. 

Bei Anmerkungen oder sonstigen Rückfragen zur Antragsstellung oder zur persönlichen Anspruchsberechtigung wenden Sie sich gerne jederzeit an den zuständigen Sachbearbeiter im Schulverwaltungs- und Sportamt (Herrn Schmitz, Tel. 02421 25-2509).