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Kanalgrundstücksanschlussleitung
Beschreibung
Die Herstellung, Änderung und Neuinbetriebnahme der Grundstücksentwässerung bedarf der Zustimmung der Stadtentwässerung Düren. Die Zustimmung zum Anschluss an die öffentliche Kanalisation muss frühzeitig in Form einer „Anschluss- und Betriebsgenehmigung“ beantragt werden. Dies sollte parallel neben dem Bauantrag bzw. Bauanzeige, jedoch spätestens vor Baubeginn erfolgen.
Für die konkrete Erstellung der Grundstücksanschlussleitungen ist der Grundstückseigentümer zuständig, der hierzu eine zugelassene Tiefbaufirma seiner Wahl beauftragt. Durch die beauftragte Tiefbaufirma sind eine Aufbruchgenehmigung bei der Stadtentwässerung Düren und eine verkehrsrechtliche Anordnung beim Amt für Tiefbau und Grünflächen zu beantragen.
Zuständige Einrichtungen
- Stadtentwässerung
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- Kaiserplatz 2 - 4
- 52349 Düren
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- Telefon:
02421 25-0 - E-Mail:
stadtentwaesserung@dueren.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Albers
Haus- und Grundstücksentwässerung- Telefon:
- 02421 25-2658
- E-Mail:
- c.albers@dueren.de