Suche
Befreiung von der Ausweispflicht
Beschreibung
Personen, die bei der Besorgung aller ihrer Angelegenheiten betreut werden oder voraussichtlich dauernd in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, können auf Antrag von der Ausweispflicht befreit werden. Zum Ausweisen dient ab diesem Zeitpunkt ein vom Bürgerbüro gesiegeltes Schreiben, woraus die Befreiung hervorgeht.
Da die zu befreiende Person oftmals nicht in der Lage ist, die Befreiung für sich zu beantragen, kann auch eine bevollmächtigte Person dies vornehmen.
Rechtsgrundlagen
Personalausweisgesetze des Bundes und des Landes NRW
Erforderliche Unterlagen
Über den Gesundheitszustand der Person ist ein entsprechender Nachweis vom Krankenhaus/Pflegeheim oder Hausarzt sowie der Personalausweis bzw. Reisepass der zu befreienden Person vorzulegen.
Kosten
Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Einwohnerwesen, Bürgerservice, Wahlen
-
- Markt 2
- 52349 Düren
-
- Telefon:
02421 25-2000 - E-Mail:
buergerbuero@dueren.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02421 25-2000
- E-Mail:
- buergerbuero@dueren.de