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Altlasten: Auskunft zu grundstücksbezogenen Altlast- und Altlastverdachtsinformationen

Beschreibung

Altlastverdachtsflächen sind Altablagerungen (z.B. ehemalige Deponien) oder Altstandorte (z.B. ehemalige Industriebetriebe, aber auch ehemalige Tankstellen), bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen besteht. Diese können eine Gefahr für die Schutzgüter Mensch, Boden und Wasser darstellen.

Altstandorte sind Grundstücke, auf denen in der Vergangenheit eine Nutzung stattgefunden hat, die möglicherweise zu Boden- und Bauwerksverunreinigungen geführt haben (z.B. Tankstelle, Tuchfabrik, chemische Reinigung).

Altablagerungen sind Grundstücke, bei denen der Verdacht besteht, dass das ursprüngliche Gelände mit Fremdmaterial aufgefüllt wurde (z.B. verfüllte Geländesenken, ehemalige Mülldeponien, verfüllte Steinbrüche). Auch die Verfüllung mit Fremdmaterial kann zu Bodenverunreinigungen geführt haben.

Mehr zum Thema Altlasten finden Sie auch in unserer "Umweltinfo Altlasten" unter Downloads.

Kreis Düren

Grundsätzlich ist der Kreis Düren als "Untere Bodenschutzbehörde" zuständig. 

Dort wird auch das Kataster über Altlasten und altlastenverdächtige Flächen im Kreisgebiet Düren nach dem Landesbodenschutzgesetz geführt. Darin werden für das gesamte Kreisgebiet systematisch Daten zu altlastverdächtigen Flächen erfasst, zu denen Altstandorte und Altablagerungen gehören.

 

Stadt Düren

Wenn das betreffende Grundstück der Stadt Düren gehört, die Stadt selbst die Bodenverunreinigungen in früherer Zeit verursacht hat, oder die Stadt Düren dort einen Bebauungsplan aufstellt, ist sie jedoch selbst auch zuständig.

Die Abteilung Umwelt führt bei solchen Flächen Erstbewertungen durch, beauftragt, kontrolliert und begleitet Untersuchungen sowie Planung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen.

Sie führt ein Verzeichnis im Rahmen der Bauleitplanung über Flächen, auf denen aufgrund der früheren Nutzung ein Altlastenverdacht besteht. Daraus können Bürgerinnen und Bürger unter Berücksichtigung des Datenschutzes Auskünfte erhalten. 

Voraussetzung dafür ist ein schriftliches Einverständnis der das Grundstück eigentumsrechtlich innehabenden Person. 

Das Verzeichnis enthält ebenfalls Daten von in Betrieb befindlichen Gewerbebetrieben, die durch den betriebsbedingten Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen möglicherweise schädliche Bodenveränderungen herbeiführen können. Schädliche Bodenveränderungen sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.

Anfragen stellen Sie bitte schriftlich an das Amt für Stadtentwicklung - Abteilung Umwelt.

 

 

Zuständige Einrichtungen