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Großraum- und Schwerverkehr
Beschreibung
Großraum- und Schwertransporte weichen von den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ab.
Man unterscheidet zwischen:
1. Großraum - große Abmessug und kleines Gewicht, z.B. ein Schwimmbecken
2. Schwertransporte - geringe Abmessung, aber sehr hohes Gewicht, z.B. Betonträger
3. Großraum- und Schwertransporte - eine Kombination aus 1+2 z.B. Turbinen
4. Langtransporte - Güter mit Längen über 20 Meter, z.B. Flügel von Windkraftanlagen
Die Firma muss ihren Sitz in Düren haben. Ab 4m Höhe, über 3m Breite, über 22m Länge, über 4m hinten hinaus, über 5m über letzte Achse und 1m vorn hinaus benötigt man keine Anhörung bei der Polizei. Ansonsten muss die Polizei angehört werden und die zuständigen Bundesländer.
Die Ausnahmegenehmigung des §70 StVZO ist die Berechtigung für die Zulassung des Fahrzeugs.
DieErlaubnis gem. §29 Abs. 3 StVZO ist die _Berechtigung für die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Fahrzeug/ einer Fahrzeugkombination, dessen MAße und Gewicht von den Vorschriften der StVZO abweichen.