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Bildungs- und Teilhabebedarf
Beschreibung
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe-, Arbeitslosengeld II-, oder Asylbewerberleistungen analog dem SGB XII beziehen, können auf Antrag sogenannte "Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft" erhalten. Sie haben das Ziel, Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen zu fördern und zu unterstützen. Sie sollen nicht von Kultur, Sport und Freizeit, Mittagessen, Ausflügen und Klassenfahrten, Schülerfahrkosten und Lernförderung ausgeschlossen sein, nur weil das Geld nicht reicht.
(Schul-)ausflüge und mehrtägige (Klassen-)fahrten
Wenn die Schule oder die Kindertageseinrichtung mehrtägige Fahrten oder eintägige Ausflüge organisiert, bleibt Ihr Kind nicht ausgeschlossen. Die Kosten hierfür werden übernommen.
Schulbedarfspaket
Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August 100 Euro und zum 1. Februar 50 Euro. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z.B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch erleichtert werden.
Schülerbeförderungskosten
Schülerinnen und Schüler, die ihre nächstgelegene Schule nicht ohne Beförderungsmittel erreichen können, erhalten einen Zuschuss zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden. In Nordrhein-Westfalen gilt hierzu die Schülerfahrkostenverordnung, sodass Schülerbeförderungskosten im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets grundsätzlich nicht in Frage kommen können.
Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn das Klassenziel gefährdet ist und die Schule nicht weiterhelfen kann, wird sich in vielen Fällen die Frage gezielter Nachhilfe stellen. Dies ist allerdings in der Regel mit Kosten verbunden, die sich viele Familien nicht leisten können. Kein Kind soll aber von notwendiger Lernförderung ausgeschlossen bleiben. Daher können die erforderlichen Kosten einer geeigneten Lernförderung übernommen werden, um die Schulziele zu erreichen.
Zuschuss zum Mittagessen
Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, können Kinder, die daran teilnehmen, einen Zuschuss zum Mittagessen bekommen, um die höheren Kosten auszugleichen.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von 15 Euro monatlich für Vereins-, Kultur oder Ferienangebote, um z.B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können. Damit können Mitgliedsbeiträge, Unterrichtsstunden oder Teilnahme an gemeinschaftlichen Freizeitangeboten finanziert werden.
Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sollen den Kindern möglichst schnell, unbürokratisch und auf direktem Weg zu Gute kommen. Sie finden daher hier die wichtigsten Antragsvordrucke. Dabei werden je nach vorliegenden Voraussetzungen unterschiedliche Anträge bereitgestellt.
Hinweise und Besonderheiten
Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II beziehen (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld: Hartz IV) ist die Job-com der Kreisverwaltung Düren für Ihren Antrag zuständig!
Onlinedienstleistung
Downloads
- Antrag Klassenfahrt
- Antrag Mittagessen
- Antrag Schülerfahrtkosten
- Antrag Schulbedarf
- Antrag Klassenfahrt (Kinderzuschlagsberechtigung / Wohngeld)
- Bestätigung der Schule für den Antrag auf Lernförderung
- Antrag Lernförderung
- Antrag Teilhabe
- Vollmacht von Schule/Kita
- Datenschutzerklärung Bildungs- und Teilhabebedarf
Zuständige Einrichtungen
- Wohngeld, Abteilung Wohnen und Obdachlosenangelegenheiten
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- Wilhelmstraße 34
- 52349 Düren
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- E-Mail:
wohngeldstelle@dueren.de
- E-Mail:
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- Sozialamt
-
- Wilhelmstraße 34
- 52349 Düren
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- Telefon:
02421 25-2711 - E-Mail:
stadtsozialamt@dueren.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
-
Herr Korall
Abteilungsleitung- Telefon:
- 02421 25-2705
-
- Telefon:
- 02421 25-2711