Wohnsitz an- und abmelden bei der Meldebehörde
Beschreibung
Anmeldung eines Wohnsitzes
Wenn Sie in Düren eine neue Wohnung beziehen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, sich beim Bürgerbüro als zuständige Meldebehörde anzumelden. Das Bürgerbüro nimmt diese Aufgabe für das Gebiet der Stadt Düren einschließlich seiner Stadtteile wahr.
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands muss lediglich die neue Wohnung bei der hierfür zuständigen Meldebehörde angemeldet werden, die Abmeldung der bisherigen Wohnung erfolgt dann automatisch.
Die Anmeldung des Wohnsitzes muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen.
Dies können Sie online erledigen. Alternativ kann die Anmeldung auch persönlich bei der Meldebehörde durchgeführt werden.
Elektronische Wohnsitzanmeldung - digitale Anmeldung
Voraussetzung für die digitale Anmeldung ist der Besitz eines gültigen Personalausweises mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion inklusive PIN oder einer eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums inklusive PIN.
Wichtig: Bitte achten Sie darauf, dass das Einzugsdatum in Ihrer Anmeldung mit dem Datum auf der Wohnungsgeberbescheinigung übereinstimmt.
Die elektronische Wohnsitzanmeldung Schritt für Schritt erklärt.
Die elektronische Beantragung finden Sie im rechten oberen Feld unter "Onlinedienstleistung".
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Persönliche Anmeldung im Bürgerbüro
Grundsätzlich muss bei der Anmeldung im Bürgerbüro jede Person persönlich vorsprechen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, beachten Sie bitte die Hinweise bei den erforderlichen Unterlagen.
Sie benötigen folgende Unterlagen (in deutscher Sprache, gegebenenfalls von einem vereidigten Übersetzer übersetzt) zur Anmeldung:
- alle vorhandenen Ausweisdokumente der anzumeldenden Personen (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass). Im Einzelfall kann die Vorlage einer Geburtsurkunde erforderlich sein.
- Wohnungsgeberbescheinigung (Wohnungsgeberbestätigung) Sofern es sich um Eigentum handelt, legen Sie bitte entsprechende Nachweise (Original Kaufvertrag, Original Grundbuchauszug, o.Ä. ) vor.
- Vollmacht Können einzelne Meldepflichtige nicht persönlich erscheinen, füllen diese einen der hier zur Verfügung gestellten Meldescheine aus und lassen diesen von einer bevollmächtigten Person oder bei Anmeldung von Familien durch eine weitere meldepflichtige Person (z.B. Ehegatte) im Bürgerbüro vorlegen. Die unter Downloads hinterlegte Vollmacht ist dann auszufüllen, wenn sie einen Meldeschein übergeben sollen und die Person nicht zu ihrer Familie gehört (z.B. Freund/Freundin, Lebensabschnittsgefährte, Verlobte). Grundsätzlich ist für jede Person, die nicht persönlich im Bürgerbüro erscheint, ein eigener Meldeschein auszufüllen. Familien (Mutter, Vater, Kinder) können einen gemeinsamen Meldeschein nutzen. Der "Familienmeldeschein" muss von einer der meldepflichtigen Personen unterschrieben werden. Bei Vorlage einer Vorsorge-/Generalvollmacht ist diese im Original vorzulegen.Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen, kann an Ihrer Stelle keine bevollmächtigte Person vorsprechen.
- Beiblatt zur Anmeldung
In folgenden Fällen muss das Beiblatt zur Anmeldung ausgefüllt werden:
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- Sie haben weitere Wohnsitze im Inland (Nr. 1 des Beiblattes).
- Ihr Ehegatte / Lebenspartner zieht nicht mit (Nr. 2.1 des Beiblattes).
- Ihre minderjährigen Kinder ziehen nicht mit (Nr. 2.2 des Beiblattes).
- Die sorgeberechtigten Personen der Kinder ziehen nicht mit (z.B. Vater des Kindes, Kind wohnt bei Mutter und deren Lebensgefährte oder Betreuung durch das Jugendamt) (Nr. 2.3 des Beiblattes).
Abmeldung eines Wohnsitzes
Wenn Sie aus Ihrer bisherigen Wohnung in Düren ausziehen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, sich abzumelden, wenn Sie
- dauerhaft ins Ausland verziehen,
- Ihre bisherige Wohnung aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen (bzw. Sie keinen festen Wohnsitz haben) oder
- einen Dürener Nebenwohnsitz aufgeben.
Die Abmeldung des Wohnsitzes muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen.
Eine vorzeitige Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche vor dem anstehenden Auszug möglich.
Falls Sie sich ohne festen Wohnsitz melden möchten und sich der letzte gemeldete Wohnsitz nicht in Düren befand, Sie sich aber derzeit in Düren aufhalten, kann die Meldebehörde bei persönlicher Vorsprache ein Abmeldeformular aufnehmen und postalisch an die zuständige Meldebehörde weiterleiten. Die Bearbeitung der Abmeldung und das Ausstellen der Abmeldebestätigung können jedoch nur durch die zuständige Meldebehörde erfolgen.
Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann sowohl bei der für die Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde als auch bei der für die Hauptwohnung zuständigen Meldebehörde erfolgen.
Im Gegensatz zum Einzug muss der Auszug vom Wohnungsgeber nicht bestätigt werden. Die Abmeldung kann nicht online vorgenommen werden.
Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, kann der von Ihnen unterschriebene Abmeldeschein auch durch eine bevollmächtigte Person vorgelegt werden. Hierzu wird auch die Vollmacht zur Übergabe des Meldescheins benötigt.
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands in das Dürener Stadtgebiet und gleichzeitiger Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes ist es nicht notwendig, zusätzlich zum Anmeldungstermin einen Termin zur Abmeldung zu vereinbaren.
Allgemeines zur Meldepflicht:
- „Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. (§ 17 Abs. 1 BMG)“
- „Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs. (§ 17 Abs. 2 BMG)“
- Meldepflichtig sind alle Personen ab 16 Jahren, die eine Wohnung beziehen.
- Nicht meldepflichtig sind:
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- Personen bis 16 Jahren; hier trifft die Meldepflicht die Person, in dessen Haushalt das Kind wohnt
- Personen, die für eine Wohnung innerhalb Deutschlands gemeldet sind und für weniger als 6 Monate eine Wohnung innerhalb Dürens beziehen
- Personen, die im Ausland wohnen, und sich für Besuchszwecke sich nicht länger als 3 Monate in Deutschland aufhalten.
Dem Bürgerbüro obliegt die Pflicht zur Führung des Melderegisters. Das Melderegister dient dazu, alle Einwohnerinnen und Einwohner mit Wohnsitz Düren zu registrieren. Neben Namen und Adresse werden auch andere wesentliche Merkmale wie Geburtstag, Familienstand und Religionszugehörigkeit gespeichert.
Damit das Melderegister immer aktuell ist, ist jeder verpflichtet sich anzumelden, wenn er eine Wohnung bezieht, und abzumelden, wenn er aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung in Deutschland bezieht.
Terminvereinbarung
Sie haben ein dringendes Anliegen und möchten persönlich vorsprechen?
Dann schauen Sie (montags-freitags) morgens zwischen 07.30 und 08.00 Uhr in den Online-Terminkalender. Dort geben wir tagesaktuell zusätzliche Termine frei.
Oder rufen Sie (montags-freitags) ab 08.00 Uhr unsere Hotline an.
Onlinedienstleistungen
Downloads
- Anmeldung bei der Meldebehörde sowie Vollmacht zur Übergabe des Meldescheins
- Datenschutzerklärung An- und Abmeldung bei der Meldebehörde
- Beiblatt zur Anmeldung bei der Meldebehörde
- Wohnungsgeberbescheinigung
- Abmeldung Wohnung
- Auszugserklärung
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes
Zuständige Einrichtungen
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Melde- und Ausweiswesen, Bürgerservice, Wahlen
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- Markt 2
- 52349 Düren
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- Telefon:
02421 25-2000 - E-Mail:
buergerbuero@dueren.de
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Zuständige Kontaktpersonen
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- 02421 25-2000