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Einrichtung und Ausnahmegenehmigung von Halteverbotszonen
Kurzbeschreibung
Wenn die örtlichen Gegebenheiten das problemlose Abstellen eines Umzugsfahrzeuges nicht ermöglichen, dann benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.
Grundsätzlich ist bei Umzügen zu unterscheiden wie die Situation „vor der Haustüre“ aussieht. Ist dort bereits ein absolutes Haltverbot fest eingerichtet oder das Befahren eingeschränkt (z.B. in der Fußgängerzone) so erteilt das Amt für Recht und Ordnung eine Ausnahmegenehmigung, um den Bereich beparken zu dürfen.
Ist dies, nicht der Fall, so kann die Dienstleistung bei Umzügen bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.
Die Straßenverkehrsbehörde erteilen dann eine verkehrsrechtliche Anordnung, die es dem/der Antragsteller*in erlaubt, ein absolutes Haltverbot, vor dem Haus oder an einem von uns vorgegeben geeigneten Ort in der unmittelbaren Nähe, aufzustellen.
Voraussetzungen
- Der Antrag sollte mindestens 10 Werktage vor dem Umzug gestellt werden, da die Verkehrszeichen (Halteverbotsschilder)96 Stunden vor dem Umzugstag aufgestellt sein müssen.
- Die Verkehrszeichen müssen vom Antragsteller selbst beschaffen und vor Ort aufgestellt werden. Hierzu gibt es Firmen, die Schilder nach Vorlage der verkehrsrechtlichen Anordnung verleihen.
- Zieht der/die Antragsteller*in innerhalb des Stadtgebietes Düren um und benötigt an beiden Adressen ein Haltverbot. Muss er in diesem Fall 4x Schilder ausleihen.
Informationen vom Antragsteller
Es werden zur Erfüllung dieser Dienstleitung folgende Angaben des Antragstellers benötigt:
- Name, derzeitige Anschrift
- Neue Adresse bzw. Adresse wo das Haltverbot gelten soll
- Länge des Haltverbotes in m (großer Transporter, kleiner Lieferwagen, in der Regel 15m)
- Datum des Umzuges und Dauer, 1 Tag oder mehrere
- Ggf. zeitliche Beschränkung des Haltverbotes am Umzugstag; dies ist wichtig im Innenstadtkern mit hohem Parkdruck
Kosten
Die Gebühr beträgt 30,- Euro. Zieht der Antragsteller innerhalb des Stadtgebietes Düren um und benötigt an beiden Adressen ein Haltverbot, muss er nur einmal 30,- Euro zahlen.
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Tiefbau und Grünflächen als Straßenvekehrsbehörde
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- Kaiserplatz 2 - 4
- 52349 Düren
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- E-Mail:
svb66@dueren.de
- E-Mail:
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