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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Erweiterte MeldebescheinigungBeschreibung
Aufgrund der aktuellen Umstände, bedingt durch die Corona-Pandemie, bieten wir Ihnen zusätzlich die Möglichkeit an, Ihre erweiterte Meldebescheinigung online, ohne den elektronischen Personalausweis zu beantragen.
Was Sie hierfür tun müssen:
Bitte melden Sie sich im Bürgerportal an. Im Anschluss finden Sie auf dieser Seite unter Onlinedienstleistung den Link "Zum Kontaktformular". Dort können Sie ihren Antrag stellen.
Voraussetzung ist, dass Sie eine Kopie Ihres gültigen Ausweisdokuments anfügen und uns zusätzlich Ihre Kontodaten (Kontoinhaber und IBAN) angeben. Die Gebühr, entsprechend der Kostenübersicht, wird dann von Ihrem Konto eingezogen.
Allgemeines
Die erweiterte Meldebescheinigung gibt über die "normale" Meldebescheinigung hinausgehende Auskünfte über eigene Personendaten. Während die Meldebescheinigung Daten wie Doktorgrad, Familienname, Vorname und die aktuelle bzw. ehemalige Anschrift enthält, werden bei der erweiterten Meldebescheinigung zusätzlich Daten über z.B. Staatsangehörigkeit und Familienstand aufgeführt.
Die erweiterte Meldebescheinigung kann z. B. zur Eheschließung oder zur Vorlage bei Konsulaten benötigt werden.
Beantragung im Bürgerbüro oder online (mit elektronischem Personalausweis):
Sie kann im Bürgerbüro unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses beantragt werden und wird sofort ausgestellt. Die Bescheinigung wird mit einem amtlichen Siegel versehen.
Falls die erweiterte Meldebescheinigung für eine dritte Person ausgestellt werden soll, ist neben dem Personalausweis oder Reisepass dieser Person eine Vollmacht vorzulegen. Dies gilt nicht bei Personen unter 18 Jahren; hier können die Anträge auch von den Personensorgeberechtigten gestellt werden.
Sie haben ein dringendes Anliegen?
Dann schauen Sie morgens zwischen 07.30 und 08.00 Uhr in den Online-Terminkalender. Dort geben wir tagesaktuell zusätzliche Termine frei.
Oder rufen Sie ab 08.00 Uhr unsere Hotline an.
Kosten
Onlinedienstleistungen
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
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Zuständige Einrichtung
- Einwohnerwesen, Bürgerservice, Wahlen
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- Markt 2
- 52349 Düren
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- Telefon:
02421 25-2000 - E-Mail:
buergerbuero@dueren.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktperson
-
- Telefon:
- 02421 25-2000