Baulasten
Beschreibung
Eine Baulast dient der Absicherung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen. 
Mit einer Baulast erklärt sich ein/e Grundstückseigentümer*in freiwillig gegenüber der Bauaufsichtsbehörde bereit, auf seinem/ihrem Grundstück bestimmte öffentlich-rechtliche Verpflichtungen (d.h. ein baurechtlich relevantes Tun, Dulden oder Unterlassen) zu übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben.
Eventuelle Baulasten können - genauso wie Rechte im Grundbuch - den Grundstückseigentümer unter Umständen in der Nutzung seines Grundstückes beschränken, so dass deren Kenntnis von großer Bedeutung ist.
 
                            
                            
                            
                            
                            
                            
                            
                            
                            
                            
                            
                            
                            
                            
                            
                        Mit einer Baulast erklärt sich ein/e Grundstückseigentümer*in freiwillig gegenüber der Bauaufsichtsbehörde bereit, auf seinem/ihrem Grundstück bestimmte öffentlich-rechtliche Verpflichtungen (d.h. ein baurechtlich relevantes Tun, Dulden oder Unterlassen) zu übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben.
Eventuelle Baulasten können - genauso wie Rechte im Grundbuch - den Grundstückseigentümer unter Umständen in der Nutzung seines Grundstückes beschränken, so dass deren Kenntnis von großer Bedeutung ist.
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Zuständige Einrichtungen
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                                            Abteilung Bauordnung
                                            
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- Kaiserplatz 2 - 4
 - 52349 Düren
 
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- E-Mail:
baugenehmigung@dueren.de 
 - E-Mail:
 
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Zuständige Kontaktpersonen
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- E-Mail:
 - baulastenauskunft@dueren.de