Einbürgerungen

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Einbürgerungen

Beschreibung

Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger unseres Landes mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger.

Sie können dann in den Gemeinden, in den Ländern und auf Bundesebene wählen. Sie können auch selbst für politische Ämter kandidieren.

Sie können in Deutschland Ihren Beruf frei wählen. Außerdem gehören Sie dann zur Europäischen Union. Dadurch genießen Sie Freizügigkeit in Europa und können auch außerhalb Europas ohne Visum in viele Länder reisen. Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erwerben Sie eine Reihe von Rechten:

  • Allgemeines Wahlrecht
  • Erlangung der sog. Deutschengrundrechte (Art. 8 GG Versammlungsfreiheit, Art. 9 Abs. 1 GG Vereinigungsfreiheit, Art. 11 GG Freizügigkeit, Art. 12 GG Berufsfreiheit)
  • Unverwirkbares Aufenthaltsrecht
  • Zugang zum Beamtenstatus
  • EU-Freizügigkeit
  • Konsularischen Schutz im Ausland
  • Visafreiheit in vielen Ländern der Welt

Voraussetzungen

Wer seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, hat unter folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung:

  • unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
  • geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
  • grundsätzlich Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
  • deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen
  • Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest oder Test "Leben in Deutschland")
  • eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen
  • Gewährleistung der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere keine Verheiratung gleichzeitig mit mehreren Ehegatten
  • keine Verurteilung wegen einer Straftat

Verfahrensablauf

Die Einbürgerung erfolgt nicht automatisch, sie muss beantragt werden. Ab dem 16. Lebensjahr können Ausländer/innen diesen Antrag selber stellen. Für jüngere Ausländer/innen bedarf es eines Antrags durch den/die gesetzlichen Vertreter.

Bei einem kostenlosen Beratungsgespräch erhalten Sie unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation und Lebensumstände ausführliche Informationen.

Den Antrag können Sie ab sofort online stellen.

Bitte beachten Sie, dass bei der Antragstellung bereits ein Gebührenvorschuss erhoben wird. Im Falle einer Ablehnung des Antrages fallen ebenfalls Gebühren an. Deshalb achten Sie bitte auch darauf, dass Sie den Antrag NUR stellen können, wenn Sie im Stadtgebiet Düren leben (Postleitzahlen: 52349, 52351, 52353, 52355 Düren). Wenn Sie im Kreisgebiet Düren leben, richten Sie Ihren Antrag bitte an die Kreisverwaltung Düren.

Falls Sie unsicher sind, ob eine Einbürgerung für Sie in Frage kommt oder Sie Fragen zum Verfahren haben, können Sie zunächst den dem Onlineantrag vorgeschalteten kostenfreien Quick-Check nutzen oder sich telefonisch bzw. per Mail an uns wenden. 

Einen persönlichen Beratungstermin vor Antragstellung können Sie telefonisch reservieren.


Kosten

Die Einbürgerungsgebühr für eine Person beträgt grds. 255,00 Euro.
Dies gilt auch für minderjährige Kinder, die ohne ihre Eltern eingebürgert werden.
Für minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51,00 Euro.

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